Was von Frauenquote und Gender Mainstreaming bleibt, ist eine Subventionierung des weiblichen Geschlechts, die mit Gleichberechtigung nicht mehr viel zu tun hat.
Von Günter Buchholz
Jutta Limbach hat unter dem Titel „Endlich halbe halbe!“ einen Artikel zur Gleichstellungspolitik geschrieben, der bei mir Erstaunen ausgelöst hat.
Bereits der Titel des Artikels: „Endlich halbe halbe“ offenbart ein ökonomisches und politisches Verteilungsargument, das, wie sie ohne weitere Begründung meint, durch Art. 3 (2) Satz 2 des Grundgesetzes gedeckt sei. Im Fortgang des Artikels offenbart sich eine ideologische Weltsicht, die zwischen „den Männern“ und „den Frauen“ unterscheidet. Ich habe diese Weltsicht als feministische Dichotomie benannt und kritisiert.
Diese Weltsicht ist falsch, weil es diese beiden behaupteten Kollektive nicht gibt: beide sind fiktiv.
Das Grundgesetz kennt übrigens nur ein Kollektivrecht, nämlich das Koalitionsrecht mit Einschluss des Streikrechts (Art. 9 GG), das die Gewerkschaften verfassungsrechtlich absichert.
Alle anderen Rechte sind Individualrechte.
Niemand soll beispielsweise individuell diskriminiert werden (Art. 3 (3) GG), und jeder soll individuell einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern haben (Art. 33 GG).
Frau Limbach schreibt weiter:
„Die Frauen haben in der Demokratie ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht.“
Männer und Frauen sind gemäß Art. 3 (1) rechtlich und politisch gleichberechtigt, nicht nur nominell, sondern auch, wie von feministischer Seite verkannt wird, auch tatsächlich. Denn kein Mann erreicht irgendeine gesellschaftliche Position, nur weil er ein Mann ist, denn sein Geschlecht ist keine Qualifikation und spielt deswegen als solches keine Rolle. Dasselbe muss auch für Frauen gelten. Wer in der Gesellschaft und in seinem Leben etwas erreichen will, der muss sich entsprechend darum bemühen, und das gilt für alle Staatsbürger gleichermaßen.
Hiergegen wird von feministischer Seite argumentiert, Frauen würden „diskriminiert“, d.h. es bestünden angeblich „Nachteile“ im Sinne des Art.3 (2) Satz 2. Die jetzige Verfassungsrichterin Susanne Baer hat sich dazu gutachterlich geäußert, und ich habe dieses Gutachten bereits kritisiert und zurückgewiesen (in: Qualifikation statt Quote, Seite 57 – 70).
„Nachteile“ im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2 sind nicht nachweisbar, und dort, wo sie behauptet worden sind, z. B. mit Hinweis auf eine „Gläserne Decke“ sind sie wissenschaftlich begründet zurückgewiesen worden.
Mangels konkret greifbarer und belegbarer Diskriminierungen von Frauen wird auf die These der „Unterrepräsentanz“ (rosinenpickerisch nur im Hinblick auf begehrte Berufe und Positionen!) zurückgegriffen.
Wenn Frauen tatsächlich n i c h t diskriminiert würden, dann dürfte sich angeblich k e i n e Unterrepräsentanz ergeben, und im Umkehrschluss wird gefolgert, dass, weil hier oder dort Unterrepräsentanz statistisch nachweisbar sei, es Diskriminierung geben m ü s s e. Das ist aber weiter nichts als ein verbreiteter D e n k f e h l e r.
Denn unter der rechtlich wie faktisch erfüllten Bedingung gleichberechtigten Zugangs (Art. 3 GG) treffen die Menschen auf Grundlage ihrer Lebensplanung ihre individuellen Entscheidungen bezüglich des Berufes, der Karriere und der Gestaltung ihrer privaten Lebensverhältnisse. Sie treffen diese Entscheidungen sicherlich auch als Männer und als Frauen und womöglich gemeinsam als Paare, aber sie treffen sie nach ihren Präferenzen und ihren Neigungen. In der Bildung dieser Präferenzen sind sie jedoch grundsätzlich frei. Und dies ist ein wesentliches Merkmal freier Gesellschaften.
Deshalb können sich durchaus Ungleichverteilungen herausbilden. Wenn z. B. Frauen in den sogenannten MINT-Berufen unterrepräsentiert sind, dann ist das schlicht ein Ergebnis ihrer Präferenzen und Neigungen und somit überhaupt kein Problem. Es besteht im Grundsatz keinerlei Handlungsbedarf. Man mag informieren und werben, aber alles weitere wäre nicht nur überflüssig, sondern schädlich. Jede Frau kann, wenn sie will, mit den entsprechenden Neigungen und Befähigungen Mathematik oder Ingenieurwissenschaften oder Informatik studieren, und sie kann darin erfolgreich sein und Karriere machen. Nichts, gar nichts steht dem im Wege. Nur muss bedacht werden, dass niemand alles haben kann, dass also Entscheidungen für etwas immer Entscheidungen gegen etwas anderes einschließen. Daher leben alle Menschen unvermeidlich mit lebenspraktischen Kompromissen, jeder mit den seinen.
Der obige Satz von Frau Limbach wäre somit m. E. wie folgt zu korrigieren:
„Die Frauen haben in der Demokratie ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht, und zwar indem sie sich individuell mit gleichen Rechten und Pflichten am Wettbewerb der Individuen auf dem politischen und wirtschaftlichen Feld betätigen.“
Weiter meint Frau Limbach nun:
„Der besondere Vorzug einer durch Gesetz eingeführten Quote wäre die Erkenntnis, dass der Gesetzgeber den Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ernst nimmt.“
Der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts muss nun folgendes entgegengehalten werden:
Die Frauenquotenpolitik i s t aus begrifflichen wie logischen Gründen eindeutig verfassungswidrig. Der Artikel 3 GG – man lese den Text! – kennt keinerlei Gleichstellungsauftrag im Sinne der Herstellung gleicher Endergebnisse des Wettbewerbs.
Was frauenpolitisch als „Geschlechtergerechtigkeit“ und „Gleichstellung“ im Ergebnis eingefordert wird, das ist ein nackter leistungsloser (!) und sachlich unbegründeter (!) Verteilungsanspruch. Sämtliche Versuche, diesen Verteilungsanspruch sachlich oder moralisch irgendwie zu begründen, sind gescheitert.
Und immer deutlicher wird, dass die Durchsetzung der nicht verfassungsgemäßen Gleichstellung mit einer Verletzung der basalen Verfassungsnorm der Gleichberechtigung verbunden ist. Es ist dies ein originäres Individualrecht, dass von einem neu erfundenen und verfassungswidrigen kollektivrechtlichen frauenpolitischen Anspruch verletzt wird, unter fehlgehender Berufung auf Art. 3 (2) Satz 2 Grundgesetz (vgl. hierzu auch „Entweder Gleichberechtigung oder Gleichstellung“).
Eine Stütze findet meine Sicht in der Rechtswissenschaft, zum Beispiel bei Michael Sachs in: „Quotenregelungen für Frauen im staatlichen und im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere für die Wirtschaft“ in: Zeitschrift für Gesetzgebung: ZG; Vierteljahresschrift für staatliche, kommunale und europäische Rechtsetzung Vol. 27, No. 1 (2012), p. 52-68.
Sachs´ Fazit lautet (S. 67):
„Festzuhalten bleibt, dass die grundrechtliche Gleichberechtigung als Verbot von Unterscheidungen wegen des Geschlechts nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG von staatlichen Quotenregelungen für den öffentlichen Bereich beeinträchtigt wird; nichts anderes gilt für staatlich verpflichtend vorgeschriebene oder sonst veranlasste Quotenregelungen für den Bereich der Wirtschaft. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen können mit den Zielen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und der Beseitigung von Nachteilen nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nicht gerechtfertigt werden, weil sie ihnen diametral entgegenläuft. Die gegenteilige Sichtweise verdreht den Sinn der grundrechtlichen Gleichberechtigung männlicher und weiblicher Individuen zu einem geschlechtsgruppenbezogenen Proporzpostulat, das dem Grundgesetz nicht entspricht. Im Gegenteil würde gegenüber von Privaten freiwillig praktizierten Quotenregelungen die grundgesetzliche Schutzpflicht des Staates zugunsten des individuellen Gleichberechtigungsinteresses aktiviert und ihn grundsätzlich zum Einschreiten verpflichten.“
Frau Limbach geht weder auf Art. 3 noch auf Art. 33 weiter ein. Sie verweist statt dessen lieber auf das Europäische Recht:
„Sowohl der Vertrag von Lissabon wie Art. 23 der Charta der Grundrechte fordern, die Gleichheit von Frauen und Männern in der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen. Die Charta sagt überdies ausdrücklich, dass der Gleichheitssatz nicht Vorschriften entgegensteht, die das unterrepräsentierte Geschlecht begünstigen.“
Es ist erstaunlich, dass Frau Limbach die These der Unterrepräsentation derart unreflektiert benutzt; sie ist wie gezeigt völlig unhaltbar. Diese These ist schlicht kein gültiges Argument!
Und was heißt hier Gleichheit? Verwechselt sie diese mit Identität?
Gleiches Recht für alle, d. h. auch Gleichberechtigung ist schließlich völlig unbestritten und wird garantiert!
Schließlich schreibt sie:
„Die Ängste des männlichen Geschlechts voraus bedenkend, sollte die Quote sowohl zu Gunsten der Frauen als auch der Männer formuliert werden. Denn wenn sich die allenthalben zu beobachtende Intelligenz und zunehmende Sachkunde der Frauen herumspricht, könnte eines Tages das starke Geschlecht das Nachsehen haben. Die Behauptung jedenfalls, dass es an kompetenten Frauen fehle, widerspricht den Erfahrungstatsachen, die eine hohe Qualifikation und Leistungsbereitschaft der Frauen belegen.“
Frau Limbach versteht im Unterschied zu Herrn Sachs die juristische und die tatsächliche Problematik der Quote überhaupt nicht, weil sie sich im vermeintlichen Fraueninteresse nicht dafür interessiert.
Quoten sind prinzipiell falsch und zu verwerfen, weil sie das unverzichtbare Leistungsprinzip gegen ein untaugliches Proporzprinzip eintauschen: Das ist der Kern der Sache.
Es geht im übrigen gar nicht um Ängste von Männern, wie Frau Limbach falsch subjektivierend meint anmerken zu müssen, sondern es geht um die Verletzung ihrer Rechte und ihrer legitimen Interessen.
Und ein glänzendes Beispiel für die fabelhafte Intelligenz und Sachkunde der Frauen hat Frau Limbach hier ja gerade abgeliefert. Man kann daran – und leider nicht nur daran – ablesen, was eine Quotenpolitik anzurichten imstande ist.
Dann versichert uns Frau Limbach noch:
„Dass das weibliche Geschlecht in den höheren Rängen der Politik und Wirtschaft äußerst gering vertreten ist, liegt nicht an seinem fehlenden Sachverstand oder Arbeitsvermögen.“
Das mag so sein, oder auch nicht, aber es liegt jedenfalls nicht, wie implizit anklingt, an irgendeiner Diskriminierung von Frauen. Oder falls es diese doch geben sollte: Warum kann sie dann nicht konkret und empirisch belegt werden, so dass sie einer kritischen Überprüfung standhält?
Bis zum Beweis (!) des Gegenteils ist jedenfalls davon auszugehen, dass es derartige Diskriminierungen von Frauen nicht gibt. Somit entfällt jede Begründung vermeintlich kompensatorischer Quotenpolitik.
Abschließend schreibt Frau Limbach etwas, womit sie sich der Wirklichkeit annähert:
„Wir begegnen auch hier der in anderen Berufen zu beobachtenden Neigung, bei der Auswahl von Kollegen Angehörige der eigenen sozialen Gruppe zu bevorzugen, in denen sich die Entscheider selbst widerspiegeln. Auch Personalchefs und diejenigen, die das politische Personal rekrutieren, pflegen bei der Frage, wen sie einstellen und fördern sollen, gern jemanden zu wählen, der ihnen – d.h. ihrem projizierten Selbstbild – am meisten ähnelt. Sie benachteiligen die Frauen, weil sie diesen weder Leistungs- noch Durchhaltevermögen zutrauen.“
Das könnte tatsächlich so sein. Die Entscheider dürften versuchen, das Risiko einer personalpolitischen Fehlentscheidung so gering wie möglich zu halten, und sie dürften sich, wenn sie rational entscheiden wollen, von ihren persönlichen Berufserfahrungen leiten lassen – wovon auch sonst? Was ist daran vorzuwerfen? Welche bessere Alternative gibt es, unter Bedingungen der prinzipiellen Ungewissheit eine Entscheidung zu treffen? Niemand kann hinreichend sicher wissen, ob sich eine bestimmte Person bewähren wird oder nicht. Daher gibt es nicht nur Frauen, sondern ebenso Männer, denen seitens der Personalverantwortlichen ein bestimmtes Leistungs- und Durchhaltevermögen auf einer bestimmten Verantwortungsebene nicht zugetraut wird. Dieses Entscheidungskriterium ist also, wie Frau Limbach übersieht, gar kein geschlechtliches. Sie verkennt das Problem der personalwirtschaftlichen Entscheidung.
Tatsächlich thematisieren wir hier aber ein soziologisches Problemfeld, das von dem Eliteforscher Michael Hartmann in zahlreichen Publikationen untersucht worden ist. Wir stoßen allerdings nicht auf die von mir kritisierte, und von allen Feministen geglaubte „feministische Dichotomie“, sondern wir stoßen auf soziologische Strukturen, die mittels der Kategorien der sozialen Klasse und der sozialen Schicht analytisch zugänglich werden. Aber davon hat Frau Limbach als Sozialdemokratin wohl noch nichts gehört.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Cuncti
Deshalb können sich durchaus Ungleichverteilungen herausbilden. Wenn z. B. Frauen in den sogenannten MINT-Berufen unterrepräsentiert sind, dann ist das schlicht ein Ergebnis ihrer Präferenzen und Neigungen und somit überhaupt kein Problem.
Wie Unterrepräsentiert sind denn die Frauen in den MINT-Berufen?
Meiner Erfahrung nach, waren es, als ich anfing mit meinem Studium, sicher nur um die 5%. Mit der Zeit sind es locker 20% oder darüber. Hier sind es locker ein Drittel: http://www.mintzukunftschaffen.de/mint-frauenanteil.html
Hinzu kommt, dass die Abiturientenquote bei Frauen höher ist und man sie so eher auf Unis wieder findet als auf FHs und in Ausbildungen.
Ich behaupte einfach mal ruhigen Gewissens und basierend auf meinen Erfahrungen, dass die Frauen in den Vorständen bei weitem unterrepräsentierter sind als in den Studiengängen und Ausbildungsberufen.
Und was ist mit den Fachgebieten der Wirtschaft wie BWL oder VWL, der Medizin, der Psychologie, der Pharmazie, Transport und Logistik, Politik- und Rechtswissenschaften? Alles stark von Männern dominierte Gebiete mit einem Frauenanteil von etwa 10% oder weniger?
Selbst bei WiIng oder WiInf ist der Frauenanteil deutlich höher.
Bei E-Technik oder Maschinenbau hättest Du recht, wenn es für den Vorstandsvorsitzenden eines Technikunternehmens wichtig wäre, dass er ein Ingenieursabschluss hat. Dem ist aber nicht so.
Schau Dir mal den Vorstand von Thyssen an:
http://www.thyssenkrupp.com/de/konzern/vorstand.html
Einer von vier hat E-Technik studiert, auch nicht gerade Metall- oder Maschinenbau. Alles Kerle.
Bayer: http://www.bayer.de/de/vorstand.aspx 3/5 haben eine fachbezogene Ausbildung. Alles Kerle.
BASF: http://www.basf.com/group/corporate/de/investor-relations/corporate-governance/board/executive-directors/index 4/8 bzw. 3/8 haben eine Fachbezogene Ausbildung, je nachdem, ob man Biologie gelten lassen möchte oder nicht. Aber immerhin eine Frau.
Siemens ist als Ausnahme bekannt mit einer Quote von 5/7.
http://www.siemens.com/about/de/management_unternehmensstruktur/vorstand.htm
Aber mit nur einer Frau bei der Frauenquote leider der Regelfall.
Und da habe ich mir die Aufsichtsräte noch nicht angesehen.
Du siehst, das Argument mit der geringen Beteiligung von Frauen in MINT-Studienfächern ist in dreifacher Hinsicht keines.
Prinzipiell gebe ich Dir recht. Wenn alle Menschen frei entscheiden dürften welche Ausbildung sie machen und welcher Tätigkeit sie nachgingen und sich alle einer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt aussetzen würden ohne Achtung auf Hautfarbe, Geschlecht sozialer Zugehörigkeit, Ethnie und sonstigen unwichtigen Diskriminanten, dann gäbe es selbstredend eine Ungleichverteilung. Es gäbe also eher eine Normalverteilung als eine Gleichverteilung.
Jedoch haben wir weder eine Gleich- noch eine Normalverteilung.
Gibt es irgendein Unternehmen in denen Frauen Überrepräsentiert wären? Irgend ein Unternehmen an der Frankfurter oder New Yorker Börse, dass “frauentypisch” Spielsachen, Beziehungsratgeber, Windeln oder Babynahrung vertreibt, in dem es dann mehr Frauen als Männer in Führungspositionen gibt?
Zur Erinnerung:
Es waren in den letzten 50 Jahren nicht nur 17% der Studierenden Frauen, so die Quote bei der Telekom:
http://www.telekom.com/vorstand
Oder gar 10%, wie die Quote bei dem Technologie-Riesen PWC:
http://www.pwc.de/de/organisationsstruktur/die-mitglieder-des-vorstands.jhtml
Scherz beiseite, das Ding ist eine Wirtschafts- und Unternehmensberater-Bude. Also wenn es irgendwo Frauen gibt, dann dort.
Es gibt eine Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen. Richtig.
Nur ist zwischen Männern und Frauen der Unterschied nicht so enorm wie in den Führungsetagen und genau darum geht es.
Und letztlich gibst Du sowohl der Sache als auch Frau Limbach recht:
Das könnte tatsächlich so sein. Die Entscheider dürften versuchen, das Risiko einer personalpolitischen Fehlentscheidung so gering wie möglich zu halten, und sie dürften sich, wenn sie rational entscheiden wollen, von ihren persönlichen Berufserfahrungen leiten lassen – wovon auch sonst? Was ist daran vorzuwerfen?
Wie bitte soll ich denn die Kompetenz einer Person den Abschätzen, wenn nicht an ihrem Geschlecht?
Komm schon. Wir beide wissen, dass es hierbei einen sich selbst verstärkenden Faktor gibt, der in uns allen innewohnt.
Ein Polizist, der immer nur Schwarze hoch nimmt kann ruhigen Gewissens sagen, dass er nie einen Weißen wegen einer Straftat fest genommen hat, immer nur Schwarze. (Wahlweise Moslems, Osteuropäer, Ist ja vollkommen Latte.)
Genauso kann ein Vorstandsmitglied der über eine Neubesetzung zu entscheiden hat sagen, dass er nur gute Erfahrung mit Männern gesammelt hat. Oder, wenn ihm die Situation bewusst wird, kann er auch sagen, dass er überhaupt(!) Erfahrungen mit Männern gesammelt hat und sie überhaupt (!) einschätzen kann und Frauen eben nicht.
Egal wies ist, die Selbstverstärkung ist etabliert.
Dieses Entscheidungskriterium ist also, wie Frau Limbach übersieht, gar kein geschlechtliches.
Augenscheinlich doch. Eine Unterrepräsentanz von Brünetten oder Blonden konnte ich jetzt nicht ausmachen.
Gruß
BrEin
Halbe halbe? Dann aber überall: http://mosereien.wordpress.com/2012/05/30/frauenquoten-warum-nur-in-vorstanden-und-parlamenten/
Ich habe oben geschrieben:
“Quoten sind prinzipiell falsch und zu verwerfen, weil sie das unverzichtbare Leistungsprinzip gegen ein untaugliches Proporzprinzip eintauschen: Das ist der Kern der Sache.”
Man schaue sich zur Illustration an, was das in der Politik allgemein akzeptierte Proporzprinzip bewirkt hat. Wäre das Proporzprinzip überlegen, dann müßte das Handlungs- und Urteilsniveau unserer Politiker in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen sein.
Aber wer wollte d a s wirklich und ernsthaft behaupten?
Vgl: hierzu auch:
http://cuncti.net/haltbar/822-cuncti-dossier-contra-frauenquote
@ Günter Buchholz
Die Frauenquote in Unternehmen setzt die gleiche / ausreichende Qualifikation der Frauen voraus. Inkompetente Frauen können mit der Frauenquote NICHT befördert werden.
In der Politik funktioniert die Frauenquote anders. Aber mir ist nicht aufgefallen, dass in der Politik Männer nach Leistung oder Kompetenz gewählt oder befördert werden würden. Warum sollte dies also für Frauen in der Politik gelten?
“Die Frauenquote in Unternehmen setzt die gleiche / ausreichende Qualifikation der Frauen voraus. Inkompetente Frauen können mit der Frauenquote NICHT befördert werden.”
Warum nicht? Wenn Gesetze die Erfüllung einer Quote verlangen, dann wird die Einschätzung der Qualifikation entsprechend variiert werden.
Offensichtlich inkompetente Frauen werden wahrscheinlich tatsächlich nicht zum Zuge kommen. Jedenfalls ist das sehr zu hoffen. Aber
was ist, wenn Frauen mit ´ausreichender´ Qualifikation unter dem Druck der Quote befördert, konkurrierende Männer mit einer vergleichsweise deutlich besseren Qualifikation aber eben deshalb nicht befördert werden? Schadet das dem Unternehmen nicht? Doch, das tut es. –
“In der Politik funktioniert die Frauenquote anders. Aber mir ist nicht aufgefallen, dass in der Politik Männer nach Leistung oder Kompetenz gewählt oder befördert werden würden. Warum sollte dies also für Frauen in der Politik gelten?”
In der Politik dominiert das Proporzprinzip, das ich im Prinzip verwerfe, also nicht etwa beschränkt auf Frauen. Jedoch sind auch in der Politik bei allen Unterschieden zur Privatwirtschaft verschiedene Qualifikationen erforderlich, auch wenn die Rahmenbedingungen deutlich andere sind als in der Privatwirtschaft. Leistung und Kompetenz spielen dabei auch eine Rolle, etwa bei der Führung eines Ministeriums, als fachlich ausgewiesener Abgeordneter in einem Parlamentsausschuß, in rhetorischer Hinsicht, als Wahlkämpfer, usw. Generell wünschenswert ist es, wenn diese Teilqualifikationen ein großes Gewicht haben.
Die Parteien sollten dafür sorgen, dass politisch möglichst befähigte Personen kandidieren und ggf. gewählt werden, ohne hierbei auf das Geschlecht zu achten. Die innerparteiliche Demokratie muß wiederhergestellt werden; vgl. hierzu:
http://cuncti.net/geschlechterdebatte/583-mit-innerparteilicher-demokratie-gegen-lobby-und-klientelpolitik
1) Zitat aus dem Text:
“Deshalb können sich durchaus Ungleichverteilungen herausbilden. Wenn z. B. Frauen in den sogenannten MINT-Berufen unterrepräsentiert sind, dann ist das schlicht ein Ergebnis ihrer Präferenzen und Neigungen und somit überhaupt kein Problem.”
“Frage: Wie Unterrepräsentiert sind denn die Frauen in den MINT-Berufen?”
Antwort: Darauf kommt es doch für meine Überlegungen hier gar nicht an!
Und daher gehen auch die anschließenden Anmerkungen völlig daneben.
Dass in irgendeinem Vorstand (s. o.) nur Männer sitzen, das mag ja sein.
Na und? Wofür soll das denn – und warum – eine Beweis sein?
2) These: “Und letztlich gibst Du sowohl der Sache als auch Frau Limbach recht.”
Antwort: Keineswegs. Wenn es Personen gibt, die von ihrer Qualifikation und Erfahrung her als geeignet erscheinen, meist werden das Personen von der nächst niedrigen oder derselben Hierarchie- und Verantwortungsebene sein, dann wird wahrscheinlich danach entschieden, bei welcher Person das Risiko des Mißlingens der Personalauswahl am geringsten eingeschätzt wird, und das ist ein begründetes rationales Verhalten. Es ist betriebswirtschaftlich geboten.
Angenommen es gibt sechs Personen, die sich bewerben und alle als geeignet beurteilt werden, dann kann letztlich nur eine Person eingestellt werden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist also für alle gleich, nämlich 1/6. Darunter sind Männer und Frauen. Männer bewerben sich, und sie werden nicht genommen, und Frauen bewerben sich, und sie werden nicht genommen. Eine Person wird eingestellt. Daraus nun zu schließen, die anderen fünf würden diskriminiert ist schlicht ein D e n k f e h l e r.
Frauendiskriminierung wird immer nur u n t e r s t e l l t. Es ist ein Vorurteil, das hartnäckig verteidigt wird, weil es scheinbar den eigenen Interessen entspricht. Angeblich Benachteiligte fordern unberechtigt Kompensation im Sinne eines Verteilungsanspruchs. Dieser ist daher schlicht zurückzuweisen.
Es handelt sich tatsächlich um eine bloß g e f ü h l t e (oder eingebildete) Diskriminierung, die auch nicht dadurch überzeugender wird, dass sie plausibilisiert wird. Denn dass etwas p l a u s i b e l wirkt, das mag ja sein, heißt aber letztlich gar nichts.
So trifft immer wieder auf die Annahme, es müsse sich, wenn es “gerecht” zuginge, eine 50% – Quote herausbilden, und wenn das nicht der Fall sei, dann werde damit Diskriminierung erwiesen. Das aber ist völliger Unsinn, weil Individuen sich erstens bei Studienfach und Berufsweg nach ihren Präferenzen entscheiden und weil sie sich zweitens in der beruflichen Praxis bewähren und durchsetzen müssen, was selbstverständlich den weitaus meisten Personen, Männern wie Frauen, nicht oder nur zu einem gewissen Grad gelingt. Das relative Scheitern oder der sehr begrenzte Erfolg ist daher der Normalfall der Karriere, die erfolgreiche Spitzenkarriere hingegen ist der Ausnahmefall und entsprechend relativ sehr selten.
Der neiderfüllte Blick aber richtet sich auf eben diese.
Gibt es Studien dazu, wieviel Prozent der Bewerbungen auf Vorstandsposten oder ähnliches von Frauen stammen und wieviel Prozent dann auch angenommen wurden?
Ich kenne solche Studien nur für Professuren und dort ist die Chance einer Frau die Stelle zu erhalten doppelt bis 4 Mal so hoch im Vergleich zu einem Mann. Und das seit 1980 wenn ich mich recht erinnere, lang vor Gender Mainstreaming. Das Professorinnenprogramm wirkt damit ziemlich absurd.
Ich weiß es leider nicht und habe dazu keine Recherchen betrieben. –
Meine Vermutung geht dahin, dass es wenige Frauen gibt, die für Vorstandspositionen überhaupt in Frage kommen, wenn bezüglich Qualifikation, Wissen und relevanter Erfahrung dieselben Maßstäbe wie bei Männern angelegt werden. Unter den Bedingungen der Quotenpolitik werden wahrscheinlich aber nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden. –
Diese empirischen Vermutungen bedeuten nun aber keineswegs, dass es nicht fähige Frauen für solche Positionen geben könnte. Die könnte es m. E. sehr wohl geben, allerdings nur dann, wenn sie sich bezüglich Qualifikation, Wissen und relevanter Erfahrung selbst auf ein mit den Männern vergleichbares Niveau bringen.