Die Zukunft der Demokratie

Jesus Solana, “Go Spanish revolution! / Indignados!” Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de„Deutschland (und mit ihm vermutlich ganz Westeuropa) wird sich(…)der Auseinandersetzung mit der Frage „Wie hältst du´s mit dem Kapital?“ demnächst stellen müssen.“ – Rainer Rotermund 1997

Von Günter Buchholz

Herrschaft des Volkes ?

Die moderne Demokratie ist jung; entstanden erst zur Zeit der einsetzenden Industriellen Revolution durch den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und durch die Französische Revolution, und mit geistigem Rückgriff auf die Antike: auf die Römische Republik und die Polis von Athen; von dort her beispielgebend und ausgreifend auch auf andere Gesellschaften.

Das Bürgertum suchte eine politische Form, die seiner gesellschaftlichen, insbesondere seiner ökonomischen Führungsrolle entsprach, und es fand sie im Parlamentarismus, in der Staatsform der Republik. Die politische Gleichheit aller Staatsbürger war, z.B. im Hinblick auf die Wahlberechtigung, keineswegs von Beginn an gewährleistet, sondern die diskriminierten Klassen, Schichten und Gruppen mussten sich das Allgemeine Wahlrecht erst erkämpfen.

Wenn heute aufgrund eines oberflächlichen Augenscheins behauptet wird, dass die Marktwirtschaft die Demokratie begünstige und diese den Frieden, dann wird übersehen, verkannt oder verleugnet, dass eine kapitalistische Marktwirtschaft keineswegs eine Demokratie erfordert, wohl aber einen Staat.

Aber was ist überhaupt der Staat? In welchem Verhältnis steht der Staat zur Ökonomie einerseits und zur Demokratie andererseits? Wie wirken sich in der Ära der „Globalisierung“ die ökonomischen und politischen Veränderungen auf die Demokratie aus? Welche politischen Risiken bestehen, und wie kann ihnen begegnet werden? Es sind diese Fragen, die hier besonders interessieren.

Ökonomisches System und bürgerlicher Staat

Das auf individuellem Privateigentum an Kapital beruhende, daher durch Privatinteressen und Wettbewerb bestimmte ökonomische System der bürgerlichen Gesellschaft soll aus Sicht der bürgerlichen Theorie zwar durch Bildung eines Systems von stabilen Gleichgewichtspreisen auf allen Märkten über selbstregulative Marktmechanismen verfügen, bleibt aber aufgrund seiner methodisch ausgeblendeten sozialen Klassenstruktur, die die ökonomische Verteilun der Vermögen und Einkommen bestimmt, in sich widersprüchlich und erzeugt daher ökonomische und soziale Krisen.

Der Wettbewerb ist in der bürgerlichen Gesellschaft wegen der Interessenskonflikte der Privateigentümer einerseits unvermeidlich, andererseits ist er aus Sicht der bürgerlichen Theorie auch notwendig, weil er wirtschaftliche Dynamik zur Folge haben soll. Er erfordert aber eine wirksame und allgemein gültige Beschränkung, denn deren Fehlen würde „den Krieg aller gegen alle“, also den destruktiven „Naturzustand“ im Sinn von Thomas Hobbes mit sich bringen – und damit letztlich die Ökonomie überhaupt unmöglich machen: denn die Bürger können nur dann ihren Geschäften nachgehen, wenn Recht und Ordnung herrschen, wenn also ein normativ und zugleich faktisch gesicherter, verlässlicher gesellschaftlicher Normalzustand besteht.

Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Austauschprozesse auf den Güter- und Finanzmärkten, sondern mehr noch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitskontrakte, auf deren Einhaltung (wegen des Interesses an der maximalen Nutzung des Gebrauchswerts der Arbeitskraft) unbedingt bestanden werden muss, weil hiervon die Wertschöpfung abhängig ist. Daher wurde gegen die frühen Streiks der Arbeiter umgehend die staatliche Gewalt mobilisiert, und daher auch ist das demokratisch gegen den bürgerlichen Staat und seine Gesellschaft durchgesetzte Streikrecht der Arbeiter für diese eine so zentrale Errungenschaft.

Die Ökonomie erfordert also sowohl aus Sicht der Marktprozesse und der Konkurrenz wie aus Sicht der Produktion (d. h. der Wertschöpfung) das Recht, aber dieses Rechtssystem „muss Zähne haben“: es muss wirklich gelten, muss also mittels einer Justiz durchsetzbar sein, in letzter Instanz eben auch mittels legaler physischer Gewalt (Polizeigewalt).

Notwendig ist somit ein das Recht garantierender „Gewaltmonopolist“ außerhalb der Konkurrenz und daher mit gleicher Geltung gegen alle Bürger: eben der bürgerliche Staat. Er erscheint als eine mit der bürgerlichen Gesellschaft nicht-identische, gesonderte Institution, als Rechtsstaat, der sich neutral gegenüber den gesellschaftlichen Individuen verhält, d.h. sie rechtlich als Gleiche behandelt. Und diese selbst nicht-ökonomische Instanz kodifiziert die Regeln, die für die Ökonomie erforderlich sind (z. B. Vertragsrecht), und nur sie ist in der Lage, deren Gültigkeit zu garantieren; eben deshalb ist sie für die Ökonomie in einer konstitutiven Art und Weise notwendig.

Nachdem infolge des I. Weltkrieges die Ära der Goldwährung (d. h. Umlauf von Edelmetallmünzen oder durch Edelmetalle „gedecktes“ Geld) zu Ende ging, trat die staatliche Garantie des Papiergeldes (Geldmengensteuerung) durch eine Notenbank an die Stelle der natürlichen Edelmetallknappheit, ergänzt durch die Kriminalisierung der Geldfälschung und – nach den Erfahrungen mit den kriegsfinanzierungsbedingten Inflationen – eine Politik der Geldwertstabilität. Mit der Institution der Zentralbank (Bundesbank bzw. Europäische Zentralbank) und der ergänzenden Regulierung des Bankensystems ist seither der Staat innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft als ebenso zentraler wie privilegierter ökonomischer Akteur permanent präsent.

Die Ökonomie braucht den Rechtsstaat, ohne ihn ist sie dauerhaft gar nicht möglich, aber umgekehrt gilt ebenso, dass der bürgerliche Staat die private Ökonomie benötigt, denn er muss sich finanzieren und nutzt dazu ihre Quellen, indem er, nun gerade nicht mittels des Äquivalententausches, sondern mittels des gegenteiligen Prinzips, der Steuern – die im Grunde eine legale Form der Aneignung bzw. Enteignung sind – diejenigen Mittel abschöpft, die der Staat für seine Aufgaben, deren Erfüllung der bürgerlichen Gesellschaft dient, benötigt.

An diesen Sachverhalt, also an die scheinbare Enteignung durch staatliche Besteuerung und an die Furcht vor dem staatlichen Gewaltmonopol knüpft sich das auffällig ambivalente Verhältnis der liberal gesonnenen Bürger zur Besteuerung im Besonderen, aber auch zum Staat im Allgemeinen.

Im Falle des Nationalsozialismus, in dem der Rechtsstaat in den Gewaltstaat umschlug und dadurch totalitär wurde, hat sich diese Furcht als berechtigt erwiesen. Der totalitäre Gewaltstaat ordnete sich durch seine Exponenten Gesellschaft und Ökonomie unter. Die Märkte büßten ihre koordinierende Funktion zugunsten einer kriegswirtschaftlichen Planung ein. Nach dem zweiten Weltkrieg stellte sich daher die Aufgabe einer liberalen Rekonstruktion der bürgerlichen Gesellschaft, die hauptsächlich aufgrund des amerikanischen „Marshall – Plans“ gelang.

Die fundamentale ökonomische Abhängigkeit des bürgerlichen Staates von der privatwirtschaftlichen Ökonomie zwingt ihn, sich der privatwirtschaftlichen Funktionslogik – d. h. den Anforderungen seitens der Kapitalverwertung – prinzipiell unterzuordnen, d. h. sich politisch an betriebswirtschaftlicher Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zu orientieren. In der Sprache der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik formuliert heißt dies, der Staat solle sich darauf beschränken, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben, die Geldpolitik einer unabhängigen Zentralbank zu überlassen, die öffentlichen Betriebe zu privatisieren und im Hinblick auf „die Wirtschaft“ für „günstige Rahmenbedingungen“ zu sorgen, insbesondere durch die Senkung von Steuern und Abgaben.

Es war, im Kontext der Weltwirtschaftskrise (1929 – 32), erst die 1936 mit der „Allgemeinen Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes“ erfolgte Entdeckung der makroökonomischen Kreislaufzusammenhänge durch John Maynard Keynes (Keynes 1936; [974] ), die dem Staat in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts die wirtschaftspolitische Möglichkeit eröffnete, insbesondere durch seine Fiskalpolitik eine – begrenzte – wirtschaftspolitische Lenkungsfunktion zu übernehmen, um die damalige weltwirtschaftliche Stagnation, ein „Gleichgewicht bei Unterbeschäftigung“ zu überwinden. Dieses kurzfristige Ziel dominierte, weil es unmittelbar um den Bestand der bürgerlichen Gesellschaft ging, während die langfristigen Überlegungen von Keynes im Hintergrund blieben; gerade sie verdienen heute besonderes Interesse.

Keynes´ trug als wirtschaftspolitischer Berater maßgeblich zur Etablierung des „Bretton Woods Systems“ bei, das nach dem 2. Weltkrieg die weltwirtschaftliche Expansion ermöglichte, aber in den 70er Jahren wegen der Finanzierung des Vietnam-Krieges erodierte, sowie der neuartigen „Stagflation“ (d. h. Stagnation und zugleich Inflation). Mit der schrittweisen Durchsetzung des Monetarismus (Milton Friedman, ab 1975), einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik und der Deregulierung der Finanz- und Gütermärkte („Globalisierung“) sind diese wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume weitgehend wieder verlorengegangen.

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5 Kommentare zu "Die Zukunft der Demokratie"

  1. ernte23 sagt:

    Der Blick nach Italien verstellt meines Erachtens den Blick darauf, dass sich die Verhältnisse dort nicht so wesentlich von den hiesigen unterscheiden. Colin Crouch prägte den Begriff der Postdemokratie im Hinblick auf einen Italienaufenthalt, wenn ich mich recht entsinne, meinte aber damit durchaus auch den Zustand der übrigen Demokratien in Europa.

    Der Neoliberalismus hat insofern ganze Arbeit geleistet, wollte er doch die Entthronung der Politik (Hayek) vorantreiben. Dem die Stärkung der Demokratie entgegenzuhalten, erscheint nur folgerichtig, allein es fehlt an interessierten Demokratinnen in diesem Lande. Wer wäre denn die Zielgruppe eines demokratischen Aufbruchs?

    Was die Wirtschaftspolitik angeht, könnte ich mit keynesianisch orientierter Vollbeschäftigungspolitik als Übergang leben. Bislang habe ich jedoch noch keine Analyse aus dieser Richtung gelesen, die den veränderten Machtverhältnissen im Zuge der Globalisierung ausreichend Rechnung trägt. Genausowenig fand ich bisher einen selbstkritischen Blick auf das Versagen der keynsianischen Politiken gegenüber dem Phänomen der Stagflation.

  2. Es wäre ja schon ein Anfang, würde man heute darauf achten, daß für die Zukunft der Demokratie auch das räumliche Existenzrecht gedanklich eingeräumt würde. Bisher darf sie ja nur als Verkaufsvokabel existieren.

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