Inklusion
Missbrauch eines Gedankens

Mit dem Ziel des einheitlichen Schülers peitscht Rot-Grün eine aktionistische Inklusionspolitik durch. Mit gleichberechtigter Bildungsteilhabe hat das jedoch wenig zu tun.

Inklusion

Foto: Michael Bruns / Flickr.com / CC BY 2.0

Von Florian Sander

Das Konzept der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, weltpolitisch installiert im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention, ist ein bemerkenswerter Fortschritt, was die Verwirklichung demokratischer Rechte für Minderheiten in der Gesellschaft angeht. Dies schließt dabei nicht einfach nur assoziative Maßnahmen wie etwa das Bauen von Fahrstühlen und das Einrichten von Blindenleitsystemen ein, sondern umfasst auch das äußerst grundlegende und tiefgehende philosophisch-soziologische Konzept des Konstruktivismus, das einen gesamtgesellschaftlichen Wandel in der Sichtweise auf Behinderung als solche bewirken soll (näheres dazu wurde bereits hier ausführlich dargestellt). Eine äußerst ehrgeizige Zielsetzung, ja – aber eine, die dennoch als langfristiges Projekt nicht unrealistisch ist, wenn man an Fortschritte in anderen gesellschaftspolitischen Feldern wie etwa Emanzipation und Gleichstellung der Frau innerhalb der letzten paar Jahrzehnte denkt.

Nun schafft jedoch gerade diese umfassende gesellschaftliche Bedeutung globalen Ausmaßes das Risiko eines partei- und tagespolitischen Missbrauchs in den spezifischen Feldern seiner Umsetzung. Verstärkt wird dieses Risiko noch durch ein grundsätzliches Problem, dass globale Normen der UN, die sich auf universelle Menschenrechte berufen, so gut wie immer mit sich bringen: Ihre für die Erlangung eines politischen Konsenses notwendige Abstraktheit und dadurch vielfältige Auslegungs- und Interpretationsmöglichkeit im konkreten, tagespolitischen Falle. Im Zuge der Behindertenrechtskonvention und des mit ihr einhergehenden Inklusionskonzeptes können wir diese Problematik erneut beobachten – auf kommunalpolitischer Ebene ebenso wie auf landespolitischer Ebene etwa in Nordrhein-Westfalen.

So betätigt sich die rot-grüne Landesregierung in NRW derzeit als Durchpeitscherin einer Inklusionspolitik, die nicht darauf abzielt, für eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe von behinderten Schülern zu sorgen, sondern in erster Linie das Ziel verfolgt, den einheitlichen Schüler zu schaffen, der landesweit in einer einzelnen Schulform beschult wird. Über die scheinbare Umsetzung der Inklusion wird also ein Prestigeprojekt von SPD und Grünen durchgedrückt, das beide schon vor Jahrzehnten auf dem Schirm hatten, lange bevor über eine UN-Behindertenrechtskonvention auch nur beraten worden ist. Eine globale Norm, notwendigerweise diffus in ihrer Formulierung, wird zur lange ersehnten Umsetzung eines eigentlich viel weitergehenden und viel umstritteneren Gedankens missbraucht.

In der praktischen Folge führt dies konkret zu einem gefährlichen Aktionismus, der nicht nur die Situation der Kommunen, sondern auch das Gebot missachtet, angesichts der Vielfältigkeit und extremen Heterogenität des Komplexes „Behinderung“ besonnen und ohne falsche Hast vorzugehen. Förderschulen werden vorzeitig ins Aus manövriert, Lehrer ohne genügend Fortbildungsangebote und Standards für Klassengrößen vor vollendete Tatsachen gestellt, Kommunen bei der Umsetzung, die sie in vielen Bereichen maßgeblich mit verantworten müssen, im Regen stehen gelassen.

Die individuellen Konsequenzen für Schüler mit Behinderung können dabei fatal sein. Nicht nur, dass das Schließen von Förderschulen im ländlichen Raum zu plötzlichen Erreichbarkeitsproblemen aufgrund zu hoher Entfernungen führen kann. Zugleich wird die individuelle Situation der Betroffenen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, wenn diese in eine altersmäßig verfrühte Gleichmacherei-Anstalt gezwungen werden, die in diesem Stadium der Persönlichkeitsentwicklung eher schadet als nützt.

So ist zwar jede Klasse bzw. Gruppe anders und der in ihr vorhandene Grad an Harmonie und „guter Chemie“ steht und fällt mit der Dynamik, die wiederum von zahlreichen Faktoren (Person des Lehrers, Alter der Schüler, Ort der Schule etc.) abhängt. Dennoch sollte nicht vergessen werden, welch fatale Wirkung es auf einen jungen Menschen haben kann, wenn dieser innerhalb einer Gruppe, in der er sich – wie jeder, behindert oder nicht-behindert – fortlaufend mit dem Rest vergleicht und daraus sein Selbstwertgefühl und seine soziale Identität ableitet, immer und immer wieder eigene körperliche und / oder geistige Einschränkungen vorgeführt bekommt, unter denen andere nicht zu leiden haben. Leistungen, die für den Maßstab des Betroffenen Erfolge wären, werden somit durch den sozialen Vergleich zu Misserfolgen degradiert, denn Erfolgswahrnehmung ergibt sich immer aus der Abgrenzung zu anderen und deren Erfolgen oder Misserfolgen bei der jeweils gleichen Aufgabe oder Herausforderung. Plastischer ausgedrückt: Wenn der geistig behinderte Schüler A in der Gruppe feststellt, dass die nicht-behinderten Mitschüler B, C und D dauerhaft komplexere Aufgaben zu lösen vermögen als er, dann spielt es für A keine Rolle mehr, dass seine eigenen Aufgabenlösungen für seine Verhältnisse ein großer Erfolg waren. Erst der Vergleich mit den anderen generiert die Erfolgs- und die Selbstwahrnehmung und daher auch das Selbstwertgefühl. Und dieses wird in diesem Falle unvermeidlich leiden.

Selbst, wenn die anderen der Gruppe sich im besten Willen alle aufrichtige Mühe geben, den Betreffenden zu akzeptieren und ihm offen und integrativ (inklusiv?) entgegenzutreten, so wird er oder sie, sofern es kein fachliches oder soziales „Kompensationsfeld“ gibt, darunter langfristig psychisch zu leiden haben. Wohin dies, zusätzlich zu einer Behinderung, gerade bei jungen, womöglich sich in der Pubertät befindenden Menschen führen kann, muss hier wohl nicht weiter ausgeführt werden.

Der obige Hinweis auf die Frage nach dem Kompensationsfeld ist bei der individuellen Entscheidung über den Bildungsweg eines Schülers mit Behinderung entscheidend. So hat ein lediglich körperlich behinderter Schüler sicherlich eher die Möglichkeit, seine rein physische Einschränkung mit Leistungen auf anderen Gebieten (ob nun fachlich oder auch sozial, innerhalb der Gruppe) zu kompensieren, dadurch auch persönliche Erfolge zu erleben und somit zu einer stabilen Persönlichkeitsentwicklung zu kommen, die sich durch eine sichere Identität und Selbstbewusstsein auszeichnet.

Im Falle einer geistigen oder gar einer Mehrfach-Behinderung jedoch liegt in nicht wenigen Fällen eine gänzlich andere Situation vor, die aus den oben dargelegten Gründen im Zuge der Umsetzung von Inklusion endlich Berücksichtigung finden sollte. Der Inklusionsgedanke kann und darf nicht zur ideologischen Spielweise ehrgeiziger rot-grüner Schulpolitiker mutieren, sondern sollte konkret vor Ort einzelfallorientiert und auf das Individuum abgestimmt gedacht und umgesetzt werden. Nur so ist dem Geiste der Norm wirklich gedient.

Artikelbild: Michael Bruns / Flickr.com / CC BY 2.0

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