Chronik eines Kahlschlags

Die Demontage des deutschen Wohlfahrtstaates

Von Sebastian Müller

Das Sozialstaatsgebot ist eine wesentliche Säule der Demokratie. Die Idee der sozialen Umverteilung der Gewinne einer Volkswirtschaft, das solidarische Prinzip der Förderung und Absicherung der Schwächeren, und zuletzt das Ziel, gesellschaftliche Risse zu minimieren, ist zutiefst demokratisch – nicht zuletzt, weil sie sich aus einer historischen Erfahrung speist. Eine wirklich demokratische Gesellschaft kann auf soziale, solidarische Prinzipien nicht verzichten. Der Gesellschaftsvertrag, den die Bürger mit dem Staat, und der Staat mit den Bürger geschlossen haben, soll diese Prinzipien garantieren. Der Staat erhält seine Legitimität durch die Gewährleistung und Sicherung freiheitlicher und sozialer Rechte aller Staatsbürger. Der Staatsbürger (Citoyen) hingegen ist mit seiner Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Prozess das Gewissen dieses Staates.

Beginn des Kahlschlags

Diese hehre Theorie hat jedoch nicht mehr viel mit der politischen Praxis zu tun. Der Begriff des Staatsbürgers scheint aus einer verblassenden Epoche zu stammen. Der Gesellschaftsvertrag wird durch die ökonomisch – politische Elite aufgelöst, der Staat entzieht sich mehr und mehr seiner gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung. Die Sozialsysteme stehen zur Disposition. Spätestens seit dem Ende des real existierenden Sozialismus und der deutschen Wiedervereinigung, gab es einen bis heute andauernden, beispiellosen Totalangriff auf den deutschen Wohlfahrtsstaat. Der Angriff begann bereits unter Helmut Schmidt mit Einschnitten im Rentensystem, gewann aber seit den 90er Jahren eine neue Dimension. Parallel zu dieser gesellschaftlichen Entwicklung hat sich eine pseudowissenschaftliche Debatte verselbstständigt, die den Sozialstaatsbefürwortern unterstellt, sie hätten unrealisierbare Forderungen.

Das Ende der goldenen Ära der Sozialpolitik begann mit der Ölkrise und der wirtschaftlichen Rezession in den frühen 70er Jahren. Helmut Schmidt hatte 1976 den Wahlkampf u. a. mit der Parole “die Renten sind sicher” geführt, um nach gewonnener Wahl die Anpassung der Renten an die Löhne zum ersten Mal seit 1957 ein halbes Jahr auszusetzen. Zudem wurde das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe gesenkt, und die private Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung eingeführt. Dieser Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik setzte sich mit einer allmählichen Transformation der Sozialdemokratie in den 1980er Jahren fort. Führende Sozialdemokraten hatten eine grundlegende Reform vor allem der sozialpolitischen Programmatik gefordert. So riet der Sozialdemokrat Heinz Rapp seiner Partei “(…) zu einem kräftigen Schluck Schumpeter und zu etwas weniger Keynes (…)”. Peter Glotz forderte gar eine neue Theorie sozialdemokratischer Sozialpolitik und mahnte, die Linke müsse sich dazu aufraffen, “Vorstand ihrer Gesellschaft werden zu wollen, nicht nur Betriebsrat”. In der Sozialpolitik lauteten die neuen Zielvorgaben: Sparen und Kostendämpfung.

Helmut Kohl konnte sich auf Schmidts Vorarbeit stützen, als er 1983 die Renten dauerhaft kürzte, indem er einen Krankenversicherungsbeitrag für Rentner einführte. In den folgenden Jahren wurde der Sozialstaat durch zahllose Einzelkürzungen oder Verschlechterungen langsam zurückgedrängt. Zu nennen sind hier die “Reformen” von 1992, 1996 und die „Riester-Reform“ 2001. Kristallisationspunkte sind hierbei die Heraufsetzung der Altersgrenzen, die Verlängerung der Versicherungszeiten bei gleichzeitiger Senkung des allgemeinen Rentenniveaus. Die Reformprozesse wurden von politisch einflussreichen Renten-Kommissionen begleitet, die zur Diversifizierung der politischen Verantwortung beitragen sollten und auf die sich Politiker immer wieder bezogen. In Deutschland war dies die „Rürup-Kommission“, benannt nach dem Finanzexperten und Vorsitzendem des Sozialbeirates, Bert Rürup, der auch zeitweise für den Versicherungskonzern AWD arbeitete. Insgesamt war bei diesen Reformprozessen der Einfluss der Versicherungslobby nicht zu unterschätzen.

Parallel zu dieser Entwicklung sank der Anteil der öffentlichen Sozialausgaben am Bruttosozialprodukt. 1975 hatten die Ausgaben noch 30 Prozent betragen, Ende der achtziger Jahre waren es nur noch 27 Prozent. Vor allem die Regierung Schröder war dem Weg des Sozialabbaus seiner Vorgänger Helmut Kohl und Helmut Schmidt nicht nur gefolgt, sondern übertraf sie bei weitem.

Verschärfung unter Rot-Grün

Ausgerechnet die Rot-Grüne Bundesregierung war in den Jahren von 1998 – 2005 für die größten sozialen Rückbaumaßnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik verantwortlich. Die “Reformen” unter dem Namen Agenda 2010 sind das Synonym für den endgültigen Niedergang sozialdemokratischer Politik in Deutschland. Die neoliberale Revolution innerhalb der SPD beendete das, was Peter Glotz und Heinz Rapp in den 80er Jahren schon ansatzweise gefordert hatten – die Ära Keynes.

Zum 1. November 2002 wurde im Rahmen der Agenda 2010 das erste Reformprojekt des Hartz-Konzeptes umgesetzt. Unternehmen, die bereit waren, dauerhaft sozialversicherungspflichtige Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte einzustellen, konnten mit finanzieller Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen. Dieser Schritt förderte letztendlich die Ausbreitung von Dumpinglöhnen die durch staatliche Leistungen aufgestockt werden müssen. Das Konzept war mit anderen Worten eine staatliche Finanzierung unternehmerischer Kosteneinsparungen. Zusätzlich wurde durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt der Kündigungsschutz zum 1. Januar 2004 flexibler gestaltet. Um mehr Beschäftigung zu schaffen, kann ein Betrieb bis zu zehn Beschäftigte haben, ohne dass der Kündigungsschutz ausgelöst wird.

Desweiteren wurde von der Bundesregierung die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe zusammengelegt. Das Gesetz hatte ferner eine Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf zwölf Monate zur Folge. Das neue Arbeitslosengeld II wurde am 1. Januar 2005 eingeführt, in dessen Rahmen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) jede legale Arbeit zugemutet werden kann.

Im gleichen Zeitraum wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen sanktioniert. Jugendliche zwischen 14 und 17 hatten ab 2005 nur noch auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen anspruch. Sie erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5% mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde.

Ebenfalls aus dem Jahr 2004 stammt das “Arbeitnehmerüberlassungsgesetz”. Dieses Gesetz schuf zahlreiche Neuregelungen auf dem Arbeitsmarkt, so wurden die Vorschriften über die befristete Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gelockert. Das so genannte Synchronisationsverbot, das die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses auf die Dauer der Überlassung an einen Entleiher untersagte, wurde aufgehoben. Außerdem können Leiharbeitnehmer seitdem ohne zeitliche Beschränkung an dasselbe Entleihunternehmen überlassen werden. Damit war das Gesetz ein Frontalangriff auf die deutschen Gewerkschaften, da die Unternehmen bis heute verstärkt auf Zeitarbeitskräfte setzen und ein Erosionsprozess der regulären Beschäftigungsverhältnisse in Gang gesetzt wurde.

Mit der Steuerreform, ebenfalls als Teil der Agenda 2010, wurde zum 1. Januar 2004 der Eingangssteuersatz von 19,9 auf 16 Prozent gesenkt, der Spitzensteuersatz sank weiter von 48,5 auf 45 Prozent (bereits in der Ära Kohl sank der Spitzensteuersatz stetig). Die Pendlerpauschale, die Eigenheimzulage, die Wohnungsbauprämie, der Pauschbetrag für Werbungskosten, der Sparerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Arbeitnehmersparzulage für die Vermögensbildung wurden reduziert.

Unter Merkel

Seit dem 1. August 2006 wurden die Sanktionen für Arbeitslose von der großen Koalition im Stile einer überwachungsstaatlichen Kontrolle weiter verschärft. Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen grundsätzlich unter ihrer angegeben Adresse erreichbar sein. Urlaub kann für insgesamt drei Wochen im Jahr beantragt werden. Wer ohne Zustimmung verreist, sich nicht rechtzeitig zurückmeldet oder die drei Wochen überschreitet, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Sanktionen für Arbeitslose unter 25 Jahren können seit dem 1. August “flexibler” gestaltet werden. Es besteht die Möglichkeit, die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verlängern, wenn den Forderungen nicht nachgekommen wird. Gleich bleibt, dass die Regelleistungen für unter 25jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden. Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht und eine “zumutbare” Beschäftigung ablehnt, muss ab Januar 2007 schneller als bisher mit Kürzung des Arbeitslosengeldes rechnen. Das ALG II kann um 30 beziehungsweise 60 Prozent gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden, je nachdem wie viele Job-Angebote der Arbeitslose innerhalb eines Jahres abgelehnt hat. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bereits nach der zweiten Pflichtverletzung entfallen sowie die Übernahme der Miet- und Heizkosten gestrichen werden.

Unter dem Eindruck der Finanzkrise wird die Chronik des Sozialabbaus von der Schwarz-Gelben Koalition entschieden fortgesetzt. Es wird hierbei, gerade aus der historischen Perspektive immer deutlicher, dass es sich dabei nicht um ökonomisch- politische Notwendigkeiten handelt, sondern dieser andauernde Kahlschlag einem sich immer weiter verstärkendem Ungleichgewicht der politischen Einflussnahme einerseits, und der Erodierung der demokratischen Strukturen andererseits verschuldet ist. So ist die von Gesundheitsminister Philip Rösler zu verantwortende, beispiellose Zerschlagung des solidarischen Gesundheitssystems zu Gunsten einer Kopfpauschale nicht anders als ein Einknicken vor den Interessen der Arbeitgeberverbände und der Versicherungslobby zu werten. Das Arzneimittelgesetz ist eine Bankrotterklärung der Legislative gegenüber der Macht der Pharmakonzerne. Die Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht, die Hartz IV – Regelsätze neu zu berechnen, wurde ad absurdum geführt. Neben einer geradezu lächerlichen Aufstockung der Sätze um 20 Euro, wird gleichzeitig das Elterngeld für Hartz IV – Bezieher gestrichen. Und nur eine extreme Haushaltsverschuldung und massiver oppositioneller Widerstand hielt Schwarz-Gelb davon ab, eine Steuersenkungsorgie abzusegnen, die einkommenstarke Bevölkerungsschichten und Arbeitgeber weiter bevorzugt, und das solidarisch-progressive Steuersystem nivelliert hätte.

Chronik der Repression

Der soziale Raubbau betrifft nicht nur Arbeitslose und Rentner, sondern die soziale Infrastruktur insgesamt. Durch die schrittweise Befreiung der Unternehmen und Wohlhabenden von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, sprich finanziellen Transferleistungen, und die Sozialisierung der Verluste eines hemmungslos liberalisierten Wirtschaftssystems, sorgt der öffentliche Wohlfahrts- und Dienstleistungsstaat für seinen eigenen Bankrott. Die immer stärker in der Praxis verwirklichte Theorie eines Nachtwächterstaates, der nur noch für die Gewährleistung der persönlichen Freiheit und des Eigentums zuständig ist, stellt die öffentlichen Angebote von Kommunen und Gemeinden in Frage. Der öffentliche, soziale Raum verödet, oder wird zum privaten Raum. Parallel zur stufenweise voranschreitenden Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme, sprich des Renten- und Gesundheitsystems unter der Regierung Schröder, werden seit den 80er Jahren auch immer mehr öffentliche Dienstleistungen und öffentliches Eigentum privatisiert.

Zusammenfassen lässt sich dies als eine Chronik des Rückbaus der sozialen Rechte und der Relativierung der Würde des Menschen. Unter dem Paradigma der ökonomischen “Sachzwänge” wurden die Kosten der volkswirtschaftlichen Rezession und ökonomischen Versagens allein auf Arbeitnehmer und Arbeitslose abgewälzt. Gerade die Gruppe der Geringverdiener und Berufsgefährdeten wurde damit alleine sanktioniert und für wirtschaftliche Missstände verantwortlich gemacht. Die Unternehmerverbände führen heute wie 1928-29 eine erbitterte Kampagne gegen den Sozialstaat. Damals wie heute richtet sich ihre Energie vor allem gegen die Arbeitslosenversicherung, Kündigungsschutz und Flächentarifverträge, weil sie sich von deren Beseitigung einen erhöhten Druck der Arbeitslosenreserve auf die Beschäftigten und eine Schwächung der Gewerkschaften versprechen. Zugleich demonstrierte die Regierung Kohl mit ihrer Kampagne gegen eine angebliche Asylantenflut in den Jahren 1991 und 1992 und der Änderung des Grundgesetzes auf Asylrecht, dass man bereit war, Ressentiments und Fremdenfeindliche Stimmungen zu instrumentalisieren, um sich verschärfende soziale Widersprüche in rassistische Bahnen umzulenken. Das wiederholt sich mit der aktuellen Sarrazin-Debatte eindrucksvoll. Auch heute gilt, was unter Brüning in der ersten großen Zerstörungsphase des Sozialstaats sichtbar wurde: je geringer die Systemkrise den Spielraum für Sozialreformen werden lässt, desto eher verstärkt sich die Tendenz zur Symphatie und Duldung rechtspopulistischer Kräfte, und – desto offener greift der Staat auf polizeiliche, repressive Mittel zur Herrschaftssicherung zurück. Die Regierung Schröder drohte sogar mit staatlicher Repression, wenn die Gewerkschaften nicht bereit sein sollten, “freiwillig” den Flächentarifvertrag aufzugeben.

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4 Kommentare zu "Chronik eines Kahlschlags"

  1. Iris sagt:

    Danke für die Zusammenfassung!

    Ein Punkt fehlt mir allerdings: Bis Mitte der 80er Jahre wurden BAFöG-Leistungen als Geschenk an alle Studenten augegeben, unabhängig vom Verdienst der Eltern. Etwa 1985 führte die Regierung Kohl eine tiefgreifende Änderung ein. Für die Beantragung von BAFöG musste der Antragsteller die eigenen Finanzen und die der Eltern offenlegen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wurden die Leistungen vergeben – als Volldarlehen. Dies wurde nach einiger Zeit geändert, so dass nur noch die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückgezahlt werden musste. Seitdem ist das Gesetz immer und immer wieder geändert wurden, so dass ich inzwischen den Überblick verloren habe. Wichtig ist für mich aber festzuhalten, dass durch die Rückzahlungsverpflichtung gerade für Studenten aus Gerungverdiener-Elternhäusern eine erheblich Verschlechterung der Lage entstanden ist, da sie ihr Berufsleben mit einem Schuldenberg starten müssen.

  2. Stimmt. Um BAFöG zu erhalten, muss man sich zuerst durch einen Berg von Bürokratie durchwühlen. Der Schuldenberg ist für Stundenten vor allem in den Bundesländern noch erheblich größer, die Studiengebühren erheben. Insofern ein wichtiger Punkt, der die Sozial- und Bildungspolitik anschneidet.

  3. leslie sagt:

    Macht kaputt,was euch kaputtmacht!!!

    Mfg

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