"Reha" für die Demokratie

Ein Plädoyer für Volksentscheide auf Bundesebene

Von Sebastian Müller

In der Schweiz ist sie eine bewährte Institution, in Deutschland wird sie von Politikern und vielen Staatsrechtlern traditionell gefürchtet: die Volksabstimmung und der Volksentscheid. Doch die Diskussion um das Ob und Wie direkter Demokratie markiert die verfassungspolitische Frage überhaupt – oder sollte sie doch markieren. Die Erfahrungen mit der deutschen Geschichte und dem daraus resultierenden Misstrauen gegenüber der deutschen Bevölkerung führten dazu, dass auf Geheiß der allierten Besatzungsmächte einerseits das Grundgesetz am 23. Mai 1949 vom Bundestag und unabhängig vom Volk beschlossen wurde, andererseits Volksentscheide als basisdemokratisches Element nicht in das Grundgesetz integriert werden durften – aus heutiger Perspektive ein Geburtsfehler der Bundesrebublik.

Dabei war die Furcht vor plebiszitären Verfahren sachlich unbegründet gewesen: In der Weimarer Republik räumte der Artikel 73 der Verfassung der Bevölkerung das Recht ein, dem Parlament mit mindestens 10 % der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzesvorschlag zu machen. Stimmte das Parlament diesem Entwurf nicht zu, kam es zum Volksentscheid, dessen Erfolg davon abhing, dass 50 % des Wahlvolkes daran teilnahmen und überdies die Mehrheit der Teilnehmer dem Volksbegehren zustimmte. Doch keine der Initiativen hatte aufgrund der hohen Teilnehmerauflage von 50 % Erfolg, der verfassungsmäßig eingeräumte Volksentscheid hatte also nichts mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu tun.

Dennoch werden und wurden die Erfahrungen von Weimar immer wieder als Argument gegen direkte Demokratie in Deutschland verwendet, da die Rechtsextremisten Gelegenheiten zur Agitation erhalten hätten. Schließlich war ein Volksbegehren von Dezember 1929 eine Initiative der Nationalsozialisten gegen den Young-Plan und damit gegen die Kriegsschuld. Allerdings bot auch die repräsentative Demokratie, insbesondere bei den Reichstagswahlen, den Extremisten entsprechende Gelegenheiten.

Vor diesem Hintergrund durften die Länder in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 zwar über das GG abstimmen, verändern konnten sie jedoch nichts, da es am 8. Mai bereits vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden war. Dass das „Deutsche Volk“, wie es in Einleitung und Präambel des GG heißt, sich das GG gegeben und beschlossen hätte, ist – nimmt man es wörtlich – schlicht unwahr.

Die historische Chance, eine neue Verfassung per Volksabstimmung in Kraft zu setzen, wurde 1990 ausgeschlagen. Wäre die Einheit nämlich nach Artikel 146 GG vollzogen worden, dann hätte eine neue Verfassung das Grundgesetz ablösen müssen. Stattdessen wurde ein Beitritt der DDR zur BRD und damit zum Geltungsbereich des Grundgesetzes vorgezogen. Dies geschah gemäß Artikel 23 GG. Der wiederum schrieb keine neue Verfassung mit Volksabstimmung vor. Bisher ist nämlich nur für zwei Fälle ein obligatorischer Volksentscheid vorgesehen. Erstens bei einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 GG und zweitens eben bei der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Unabhängig davon gebietet Artikel 146 GG aber weiterhin, dass eine umfassende Revision des Grundgesetzes oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung obligatorisch in einem bundesweiten Volksentscheid bestätigt werden muss.

Doch die Zeiten haben sich gewandelt, und die Front der Befürworter des Ausbaus direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene wächst. 2009 befürworteten laut einer Forsa-Umfrage ca. 68 % der Bundesbürger Volksentscheide auf Bundesebene. Auch die SPD und Die Linke setzen sich formal für Volksentscheide auf Bundesebene ein. Und in der Tat gibt es stichhaltige Argumente für eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen. Wenn man sich die immer stärkere Politikverdrossenheit im Allgemeinen, und die Proteste um Stuttgart 21 im Besonderen ansieht, sticht die augenscheinlich immer größere Unfähigkeit unseres repräsentativen demokratischen Systems und seiner Vertreter hervor, die Bedürfnisse der Bevölkerung ausreichend zu befriedigen. Und nicht nur das – es wird auch immer offensichtlicher, dass die politischen Prozesse gerade auf Bundesebene hinter dem Rücken der Bevölkerung stattfinden, und politische Entscheidungen gegen ihren Willen getroffen werden.

Es ist die immer wieder zu zitierende postdemokratische Strukturverschiebung, die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme eines Großteils der Bevölkerung marginalisiert. Die Interessenvermittlung und der Interessensausgleich im politischen System ist in Schieflage geraten. Diese Erkenntnis manifestiert sich – um nur einige Beispiele zu nennen – in der Laufzeitverlängerung der Atommeiler, in der Gesundheitspolitik, in der sozialen Unausgewogenheit des Sparpaketes, in der Sozialisierung der Verluste in Folge der Finanzkrise und in der Privatisierung öffentlichen Eigentums. Die Politik wirkt in den Augen einer zunehmend hilflosen und wütenden Wählerschaft – beziehungsweise Nichtwählerschaft – korrupt und fremdbestimmt. Zu Recht, wenn man sich den immer größeren Einfluss von Lobbyisten auf die Politik und in den Ministerien vergegenwärtigt. Die Möglichkeit der Beeinflussung von politischen Entscheidungen und Gesetzesentwürfen hängt immer mehr von den ökonomischen Ressourcen der Interessensgruppen ab. Das Volk hat keine “Lobby” mehr, der Satz vom absoluten Souverän ist nicht mehr als eine Phrase.

Volksentscheide könnten möglicherweise solche tiefgreifenden Probleme beheben und den verkrusteten demokratischen Prozess revitalisieren. Einerseits würden sie den Menschen dass Gefühl der Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeit wiedergeben, andererseits währen Volksentscheide auch wirksame Kontrollinstitutionen der politischen Eliten. Wie auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim betont, ist Direkte Demokratie das wichtigste Gegengewicht gegen Machtmissbrauch der politischen Klasse. Die Bundespolitik wäre gezwungen, die Menschen an der politischen Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen, der Diskurs wäre nachhaltig und würde sich auch auf weite Teile der Bürgerschaft erstrecken. Der Partizipationsprozess würde sich nicht auf ein Kreuz auf dem Stimmzettel und vier Jahre folgende Unmündigkeit beschränken, sondern man müsste sich ständig mit einer Politik, die zur eigenen Sache wird, auseinandersetzen.

Dies wäre nicht zuletzt ein im Sinne der politischen Aufklärung wünschenswerter Prozess. Eine Repolitisierung des Gemeinwesens, aber auch des Staatsbürgers könnte die positive Folge sein. Zudem würden sich die Möglichkeiten des Lobbyismus als weitaus schwieriger gestalten. Politische Entscheidungen könnten nicht mehr ohne weiteres gekauft werden, auch wirtschaftliche Interessensverbände müssten sich mit “Volkes Stimme” auseinandersetzen.

Diese Emanzipierung, Politisierung und Demokratisierung der Gesellschaft würde dem gegenwärtigen Trend zur Aushöhlung der Demokratie möglicherweise entgegenwirken. Direktdemokratische Elemente wären somit eine sinnvolle Ergänzung des repräsentativen Systems. Um sich die Wirkungsmächtigkeit von Volksentscheiden auf Bundesebene vorzustellen, reicht es aus, sich zu veranschaulichen, welche Projekte der Bundesregierungen unter solchen institutionellen Bedingungen möglicherweise niemals umgesetzt worden wären.

Doch die Argumente der Befürworter direktdemokratischer Elemente dürften paradoxer Weise zugleich die der Gegner sein. Deutlich begründet sich dies ebenso am Kristallationspunkt Stuttgart 21. Die Gegner plebiszitärer Verfahren sind folglich die konservativen und wirtschaftsliberalen Kräfte, denen es weniger um Demokratie sondern vor allem um Standort- und Wettbewerbsfragen geht, sprich die Wirtschaftsvertreter und die CDU. Aus deren Sicht würden solche demokratische Reformen die Handlungsfähigkeit Deutschlands, und damit seine Chancen im internationalen Wettbewerb unterminieren. Bereits jetzt erkennt der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Stefan Mappus, die Demokratie als Standortnachteil.

Die Bevölkerung wurde von Mappus – und damit erklären sich seine Äußerungen über die Demonstranten in Stuttgart, die er als Kriminelle stigmatisieren wollte, von selbst – als Hindernis in Fragen der Wirtschaftspolitik, und nicht als Souverän wahrgenommen. Diese Ansicht von Mappus werden wohl weite Kreise der politischen Elite teilen, geht es doch vor allem, wie auch Telepolis konstatierte, um den “Output” der “Demokratie”. Also “…nach ihrer Flexibilität und Geschwindigkeit also, Projekte umzusetzen, Waren marktgerecht zu produzieren etc. pp.”,  der sich auch als Standortnachteil erweisen könnte:

Andere Länder, in denen das Volk weniger oder auch nichts zu sagen hat, können schlicht schneller bauen, billiger produzieren etc. Sie sind als “nationale Wettbewerbsstaaten” besser aufgestellt im internationalen Wettbewerb.

Hier wird umso deutlicher, dass die Demokratie eben nicht unbedingt einer freien Wirtschaft, die freie Wirtschaft aber ganz sicher keiner Demokratie bedarf.

Genau dies wäre letztendlich der wichtigste Grund für die Einführung von Volksentscheiden; genauso ist es aber der wichtigste Grund, warum sie wohl nie eingeführt werden. Eine Farce der Verfassungskommission hat die Grundlagen dafür gelegt, dass eine außerparlamentarische und auch parlamentarische Mehrheit nichts nutzt, wenn sie im Bundestag durch eine große Partei wie die CDU blockiert wird. So stimmte die 1992 eingesetzte 64-köpfige Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zwar mit Mehrheit für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid im Bund, vorher hatte man sich jedoch darauf geeinigt, Beschlüsse nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu treffen.

Ebenso folgenlos waren die Koalitionsvereinbarungen der rot-grünen Bundesregierung. SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst 1998 vereinbart, “auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einzuführen”, und es kam am Ende der Wahlperiode auch zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Da dazu aber eine Grundsatzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist und die Regierungsfraktionen wussten, dass die Opposition blockieren würde, waren solche Initiativen aber wohlfeil. Ein wirkliches Interesse an einer solchen Grundsatzänderung bestand weder bei Gerhard Schröder noch bei Joschka Fischer, wie von Arnim betont.

Mit dem Lissabonvertrag, der am 1.12.2009 in Kraft getreten ist, stellt sich die Frage des Volksentscheids auch für die EU. Das Grundgesetz ist seitdem nur noch eine  nachrangige Verfassung, vorrangig gilt nun der EU-Lissabonvertrag, mit dem eine neue supranationale Verfassung in Kraft getreten ist, ohne dass die Bürger darüber abstimmen durften. Er wurde über den Köpfen der europäischen Bürger ratifiziert, nachdem eine fast identische Verfassung zuvor aus guten Gründen von den Europäern abgelehnt wurde. Schon das ist nach Artikel 146 GG ein Bruch des deutschen Grundgesetzes. Nicht umsonst reichten Peter Gauweiler und Oskar Lafontaine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Doch unabhängig davon muss auch der Kampf um eine Demokratisierung der europäischen Institutionen weiter geführt werden. Volksentscheide sind auf europäischer Ebene mindestens genauso wichtig wie auf nationaler, wenn ein Europa der Bürger keine Chimäre bleiben soll.

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4 Kommentare zu ""Reha" für die Demokratie"

  1. Michel sagt:

    In der NZZ gab es einen entlarvenden Artikel: Der Rückbau des Sozialstaats sei in der Schweiz nur deshalb so schwer zu vollziehen, weil es dort zu viel direkte Demokratie gibt:

    http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/gefangen_im_sozialstaatlichen_korsett_1.5823058.html

    Und entscheidender als die Erfahrungen mit der Weimarer Republik waren die Erfahrungen, die die Besatzungsmächte in der unmittelbaren Nachkriegszeit mit direkter Demokratie gemacht haben, z.B. 1946 in Hessen, als 72% der Wähler für die Verstaatlichung von Schlüsselindustrien stimmten:

    http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=6925&Itemid=59

  2. Lemmy Caution sagt:

    Ich bin eher dagegen.
    In Lateinamerika haben wir in einigen Ländern, die auch von Slavoj Zizek (spell.?) kursorisch gelobte partizipativere Demokratie. Die Ergebnisse der letzten Volksbefragungen waren nicht unbedingt sehr ermutigend. Gegen Correas 10 Punkte Verfassungsänderungen wandten sich gerade linke soziale Bewegungen von wegen Caudillismo und als Evo Morales vernünftigerweise flankiert von sozialen Maßnahmen die Spritpreissubventionen senken wollte, mußte er nach heftigen Protesten im Namen des Volkes die Maßnahme zurücknehmen.

    Das Gegenmodell dort bildet Chile mit einem sehr elitären und geschlossenen Kreis an Politik-Machern. Wie Ariel Zuniga neulich meinte: Selbst die Anarchisten sind dort meist Neffen der Fachos. Und das geht auf Dauer auch gar nicht, aber ich will da jetzt nicht weiter eingehen.

    Engstirnige kleinbürgerliche Angst-Reaktionen besitzen schon eine hohe Chance, sich bei solchen Volksbefragungen durchzusetzen. Wenn etwa das Ausmaß der sich aus der Europäischen Verschuldungskrise ergebenen Kosten für den Staatshaushalt bekannt wird, könnten sich da schnell auch sehr radikale Forderungen durchsetzen, wie etwa den Stecker für die Südländer ganz ziehen.

    Auf der anderen Seite liegt natürlich in der technokratischen Herrschaft auch ein fettes Problem der unzureichenden Partizipation der Bürger begraben, das mir zunehmend auch bewußt wird.
    Und auf europäischer Ebene wird eine Mobilisierung noch schwerer als auf nationaler. Ich hab meine Zweifel an einem “Europa der Bürger”. Dani Rodrik hat ein interessantes Modell, nachdem man nur 2 von 3 wählen kann: a) Partizipation der Bürger, b) wirtschaftliche Effizienz und c) Supranationale Integration. So ungefähr jedenfalls. Kann das jetzt nicht nachschlagen, weil ich quasi aus pragmatischen Gründen Teile meiner Bibliothek verbrannt habe ;-)

    Aber vielleicht läßt sich mehr Partizipation auch anders erreichen: Gegen die Banken wünsche ich mir einen kreativen und möglichst inklusiven also in den Forderungen und Mitteln nicht zu radikalen Protest. Herje. Die machen einfach weiter, der Rettungsschirm kauft mit Staatsknete immer mehr toxische Griechenland-Papiere und der haircut wird verschoben bis die Banken kaum noch toxische Griechenland-Papiere im Safe liegen haben. Das heißt noch mal zahlen. Würd ich gerne machen für eine Verhinderung eines griechischen und portugiesischen Argentinien 2002, aber bitte auch mit kräftiger Beteiligung der Banken an den Kosten.

  3. AMUNO sagt:

    Guten Tag,

    ich bin durchaus für Volksentscheide, allerdings sollten diese sehr hohe Anforderungen haben. Es ist nicht gerade erstrebenswert alle 2 Wochen einen Tag im Wahlbüro zu verbringen um irgendwelchen Schwachsinn abzunicken. Nun möchte ich den Herren auch nicht zu nahe treten, aber man hätte durchaus etwas gegen Stuttgart21 tun können, hätte man sich nur rechtzeitig daran partizipiert.
    Seit 1996 liefen durchgehend auf den Stuttgarter Bahnhof Infomercials zum Thema und es gab andauernde Ausstellungen hierzu. Jetzt plötzlich nach allen Entscheidungen einen Glaubenskrieg auszurufen, erscheint mir mehr Aktionismus als der Sache gut tun würde.

    Ein anderes Beispiel wäre ein Volksentscheid zum sofortigen Atomausstieg. Dieser würde sicherlich eine stabile Mehrheit finden, wäre aber wirtschaftlich gesehen desaströs. Ein gesicherter Atomausstieg und ein geregelter Rückzug sind hier sicherlich zu bevorzugen. Das dies allerdings vom Plebs ebenso gesehen würde, darf man durchaus bezweifeln.

    Und zur politischen Elite stimme ich hier vollkommen zu. Man täte gut daran sich ein wenig zu erinnern, in wessen Auftrag man eigentlich handelt und wer der Brötchengeber ist.

    mfG

    • @AMUNO: Ja, da mit S21 magt du recht haben. Meiner Meinung nach ist das aber auch so ein typisches Ventil-Thema. Da sind auch viele Emotionen mit im Spiel – also das Gefühl an Demokratie nicht mehr wirklich teilzuhaben. Interessanterweise ist dieses Gefühl mittlerweile offenbar in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

      E10 ist dann auch so ein Beispiel dafür. Auch wenn die Argumente nicht immer die rationalsten waren hat sich da ja schon eine regelrechte kleine Protestbewegung aufgebaut. Deutschlands liebstes Kind ist natürlich ein gutes Feld um mal zu sagen: “Ich lass mir nicht sagen was ich machen (tanken) soll.”

      Man wird sehen müssen wo die Entwicklung dieser Unzufriedenheiten hingeht. Direkte Demokratie kann halt auch Herrschaft der Populisten und Springers heissen, da muss man sehr aufpassen….an dem was Lemmy sagt ist auch einiges dran…schön mal wieder von dir zu hören, übrigens :-)

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