25 Jahre freier Markt
Hartz IV und andere Sündenfälle

Es hätte alles so schön werden können, damals zu den Millennium-Feiern, als das neue Jahrtausend begann. Doch nach eineinhalb Dekaden zeigt sich, dass die neue Zeit vor allem im Geiste ökonomischer Disziplinierung steht.

hartz IV

Foto: Doug88888 / flickr.com / CC BY-NC-SA 2.0

Von Heinz Sauren

Die große Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts ist historisch gesehen der Friede, für die Menschen jedoch zuerst Wohlstand und soziale Sicherheit. Daraus begründeten sich die freudigen Erwartungen an das neue Jahrtausend. Die gefühlten Lebensumstände, die in dem gerade vergangenen Jahrzehnt immer besser und freier geworden schienen, ließen verheißungsvoll in die Zukunft blicken.

Heute merken viele, dass das vielleicht ein Trugschluss war. Am Neujahrsmorgen des neuen Millenniums blickte nicht nur mancher Bürger, sondern auch die Bundesregierung verkatert in die Zukunft. Im politischen Berlin hatte es sich längst herum gesprochen, dass die Weichenstellungen, die zehn Jahre zuvor vorgenommen wurden, nicht in blühende Landschaften, sondern auf das wirtschaftliche Abstellgleis führten.

Hätte Helmut Kohl seinerzeit auf die Mahner gehört, hätte er es wissen können. Aber er ahnte wohl auch, dass er das Ende des toten Gleises als politischer Zugführer nicht mehr erleben würde und zog es vor, seine historische Rolle als Wiedervereinigungskanzler nicht mit dem unschönen Aspekt einer wirtschaftlichen Krise zu beflecken. Obwohl er dies seinem politischen Widersacher und Nachfolger überließ, ist es doch das eigentliche Erbe, welches er diesem Land hinterließ.

Wenn der Markt seine Grenzen verliert

Der zu Beginn der 1990er Jahre zerfallende Kommunismus war nicht nur das Gegengewicht zum Kapitalismus, der diesen in eine räumliche Beschränkung zwang, sondern auch zur Aufrechterhaltung sozialer Standards und zur Erhaltung der Attraktivität als politisches Gegenmodell. Der Wegfall dieses Gegengewichtes entfesselte den ungehemmten und unbegrenzten neoliberalen Kapitalismus, den wir heute Globalisierung nennen.

Kohl versprach den Deutschen, um die Zustimmung zur Wiedervereinigung zu erhalten, nicht nur blühende Landschaften, sondern auch das Unmögliche: Dass die Wiedervereinigung niemanden auch nur einen Pfennig kosten werde. Kohl brauchte Geld und konnte es durch sein eigenes Versprechen nicht von den Bürgern fordern. Der Export sollte es richten, das Geld sollte von außen kommen, und so wurde ein für die Globalisierung “wettbewerbsfähiges” Deutschland kritiklos und ohne regulierende Maßnahmen von der Politik forciert.

Es war nicht so, dass niemand erkannte, welch fatale Folgen dieser Weg haben würde. Doch jene, die ihre Stimme erhoben fanden kein Gehör. Zu weit links schienen die Bedenken und links galt als das überwundene, das falsche Wirtschaftssystem. Dabei konnte jeder Student der Wirtschaftswissenschaften bereits im ersten Semester erahnen, dass die freie Konkurrenz der Märkte weltweit nicht nur die Waren in Konkurrenz zueinander stellt, sondern auch die Löhne und Sozialsysteme. Dieser Umstand wurde in den 1990er Jahren durch indirekte Subventionierung der Löhne und direkte Subventionierung der Sozialsysteme kompensiert, bis dies zu Beginn des neuen Jahrtausends aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich war.

Mit Beginn des neuen Millenniums war der gefeierte Wohlstand und die beruhigende soziale Sicherheit – Kernpunkte des wiedervereinigten Deutschlands – eine gewaltige Subventionsblase, die nun zu platzen drohte. So sah sich Bundeskanzler Schröder 2001 genötigt, in einer Rede vor dem Bundestag den Wohlfahrtsstaat aufzukündigen und mehr Eigenverantwortung einzufordern. Es war das Ende der sozialen und der Beginn der freien Marktwirtschaft, die bald die Hartz-Gesetze zur Folge haben sollte.

Peter Hartz, der Namensgeber eines im globalen Kontext zu verstehenden Sozialsystems, profilierte sich gegenüber seinem nun als Wirtschaftskanzler gelten wollendem Busenfreund als Wegbereiter eines neoliberalen Wirtschaftssystems nach amerikanischem Vorbild. Das erste Jahrzehnt des Neuen Jahrtausends wurde zur Dekade der sozialen Entrechtung, begleitet durch den vierstufigen Vollzug eines neuen Sozialgesetzbuches, das in seiner Vollendung als Hartz IV bekannt wurde und bis heute höchst umstritten ist. Hartz selbst sollte durch seine Griffe in die Sozialkassen seines Arbeitgebers, der VW AG, später gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Menschen zweiter Klasse

Die Lektüre dieser Sozialgesetzbücher offenbart einen völlig neuen Gebrauch von gesetzlichen Normen und erklärt die mangelnde Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung. Im allgemeinen Verständnis sind Gesetze kein Verhaltenskodex aus denen zu entnehmen wäre, wie man sich korrekt zu verhalten habe, sondern Negativabgrenzungen die bestimmen, welches Verhalten nicht geduldet wird. Sie erhalten somit einen Rechtsraum der Eigenverantwortung, in dem sich die Menschen frei bewegen können.

Diesen Grundsatz stellen die Hartz-Gesetze auf den Kopf, in dem sie einen zuvor generell und in allen anderen Gesetzen gegebenen Rechtsgrundsatz außer Kraft setzen und die Beweisumkehr einführen. Nunmehr ist es nicht der Staat, der eine Behauptung des Bürgers als unrichtig zu beweisen hat, sondern dem Bürger obliegt die Beweispflicht. Er hat die Richtigkeit seiner Behauptung zu belegen. Der elementare Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung ist damit aufgehoben. Im weiteren wird die Vertraulichkeit des Rechtsverhältnisses gegenüber dem Staat aufgehoben.

Man mag noch verstehen, das jemand, der Hartz IV beantragt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen muss, um Mißbrauch zu vermeiden. Es lässt sich jedoch im allgemeinen Rechtsverständnis nicht begründen, warum auch unbeteiligte Dritte, zum Beispiel in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehende, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse minutiös erklären müssen.

Einst war es eine gefeierte Errungenschaft freiheitlichen Rechtes, die Sippenhaft abgeschafft zu haben. Auch andere Rechtsgrundsätze, welche die Grundsätzlichkeit eines Rechtsstaates begründen, wurden über Bord geworfen. Galt zuvor das Zeugnisverweigerungsrecht, welches Verwandte ersten Grades und Ehepartner haben, um nicht gegen diese Aussagen zu müssen, insbesondere auch und gerade dann, wenn diese Straftaten begangen haben, so gilt dieses bei einer Leistungserschleichung von Hartz IV-Bezügen dann nicht mehr. Dies führt zu dem irrwitzigen Rechtsstatus, das zwar jeder Mörder das Recht auf den Schutz seiner Familie genießt, nicht jedoch der Antragsteller sozialer Leistungen, der noch nicht einmal eine Straftat begangen haben muss.

Die Botschaft des Staates ist eindeutig: Das wirtschaftliche Interesse des Staates und eine nach den Gesetzen der Globalisierung marktkonforme Gesellschaft sind höherrangig zu bewerten, als etwaige Rechte des Bürgers, unabhängig ob diese allgemeine Rechtsgrundsätze oder grundgesetzlich verankert sind.

Heute leben mehr als 6 Millionen Menschen ganz oder teilweise von Hartz IV, davon 1,6 Millionen Kinder. Seitens der Politik wird vehement verneint, das diese 8,5 % der gesamten Bevölkerung Menschen zweiter Klasse sind. Dieses einzuräumen würde den sozialen Frieden gefährden. Doch de jure sind Hartz IV-Bezieher genau dies, weil für sie ein Teil der allgemeinen Rechtsgrundsätze nicht gilt und ihnen einige Grundrechte nicht zugestanden werden. Mit deutscher Gründlichkeit wurden zwei Rechtssysteme innerhalb dieses Landes etabliert: eines für die wirtschaftlich Unabhängigen und eines für die wirtschaftlich vom Staat Abhängigen.

Deutschland beansprucht innerhalb der Staatengemeinschaft eine führende Rolle als zivilisiertes Land. Internationaler Standard bei der Beurteilung des Grades der Zivilisation eines Landes sind das Rechtssystem und die Kultur. Das Rechtssystem offenbart seine Qualität durch den Umgang mit den schwächsten der Gesellschaft. Die Kultur durch das Maß der Teilhabe an ihr, dabei auch hier insbesondere des schwächsten Anteils der Gesellschaft.

Bei Betrachtung der gewährten finanziellen Mittel von Hartz IV-Beziehern offenbart sich auch im Bereich der Kultur ein düsteres Bild, obwohl die Teilnahme an Kultur ausdrücklich, de facto aber als Alibi, unterstützt wird. Gemäß den gültigen Regelsätzen stehen 43,17 Euro monatlich für die drei Bereiche, Freizeit Kultur und Unterhaltung zur Verfügung. Gedrittelt verbleiben demnach für die kulturelle Teilnahme etwas mehr als 14 Euro. Entweder hat sich in den Reihen der Politik noch nicht herum gesprochen, das auch die Teilnahme an Kultur, durch Fahrtwege oder Eintrittsgelder nicht umsonst ist, oder man ist dort der Meinung, das ein Kino-Besuch pro Monat genug Kultur für einen Hartz IV-Bezieher zu sein hat. Dies folgt dann dem allgemeinen Klischee, dass diese Menschen doch eher bildungsfern und mit einem kulturresistenten Gemüt beschlagen sind.

Dem müsste ein zivilisierter Staat dann, nach eigenem Verständnis, mit der Möglichkeit zur Bildung entgegen wirken. Aber auch in diesem Bereich ist das Statement der Regierung eindeutig: 1,50 Euro im Monat müssen für die Bildung reichen. Das sich davon nur an einem Tag im Monat eine Tageszeitung, oder bei fleißigem Sparen, einmal im Jahr ein Billig-Roman beschaffen lässt, zeigt deutlich, wie wenig Bildung einem Hartz IV-Bezieher zugestanden wird. Eine solche Summe ist nicht einmal ausreichend, einen bestehenden Bildungsstand zu erhalten. Die Bundesregierung verweist gerne auf das Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen, die sie bezuschusst. Spätestens hier wird es perfide. Denn die Bundesregierung erklärt somit öffentlich nicht nur, das Bildung unerwünscht ist, sondern auch, das sie gerne bestimmen möchte, was zu lernen ist, wenn Bildung eingefordert wird.

Aus dem Auge des Betrachters

Im Grunde handelt es sich bei der Hartz IV-Gesetzgebung nicht um Sozialrecht, sondern um erweitertes Wirtschaftsrecht. Alle rechtlichen Widersprüche und widersprüchlichen Begründungen lösen sich auf, sobald die Seite des Betrachters gewechselt wird. Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Gesetzgebung nicht nur logisch konsequent, sondern auch zielführend.

2012 waren gemäß den Angaben der Bundesanstalt für Arbeit 1,2 Millionen Hartz IV-Bezieher erwerbstätig, die sogenannten Aufstocker. Es ist dramatisch genug, das sich in diesem Land ein Wirtschaftssystem etabliert hat das 1,2 Millionen Menschen zur Arbeit zwingt, ohne das sie davon leben könnten. Es ist ein Skandal, das Arbeitgeber 1,2 Millionen Menschen mit einem Hungerlohn abspeisen und der Staat diesen Unternehmen die Sklavenarbeit, – nichts anderes ist Arbeit ohne überlebensfähigen Lohn -, subventioniert, um diesen damit einen höheren Gewinn zu verschaffen.

Für die Arbeitnehmer ist das Zwang, da sie sich mit Beantragung der Leistung verpflichten, unter Androhung des Wegfalls des wirtschaftlichen Existenzminimums, diese Arbeit nicht aufzugeben. Auch dann, wenn sie geltenden arbeitsrechtlichen Normen nicht entspricht. Einzig und allein zumutbar muss diese Arbeit sein, und was darunter zu verstehen ist, hat ein Fallmanager zu beurteilen, dessen Aufgabe es offiziell ist, möglichst viele Menschen aus dem Bezug von Leistungen und in Arbeit zu halten. Hier ergibt sich schon aus der Interessenlage des weisungsgebundenen Fallmanagers die Unmöglichkeit einer sachlich richtigen Beurteilung eines Arbeitsplatzes, geschweige denn der Einbeziehung etwaiger Interessen des Leistungsempfängers. Aber auch die nicht erwerbstätigen Hartz IV-Bezieher erfüllen einen marktwirtschaftlichen Zweck, der sich analog zu der Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation erhöht.

Die marktwirtschaftliche Anpassung der Sozialsysteme bis hin zu Hartz IV ist schon lange zu einem wirtschaftspolitischen Regulativ geworden. Wie wirkungsvoll dieses ist, lässt sich an den Reallöhnen in Deutschland ablesen, die seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 sogar leicht gefallen sind. 13 Jahre, in denen die Lebenshaltungskosten inflationsbedingt um 40% anstiegen, sich die Gewinne der Unternehmen, ebenso wie die Anzahl der Millionäre in diesem Land vervielfachten, brachten den Arbeitnehmern nichts außer einem Verlust der eigenen Kaufkraft.

System ökonomischer Disziplinierung

Dieser auch dem Bürger bewusst gewordene Umstand wird gerne auf die Umstellung auf den Euro abgewälzt, ist aber nichts anderes als die Folge der heimlichen Einführung einer marktkonformen Gesellschaft, die mit den Hartz IV-Gesetzen eine Drohkulisse unterhält, die insbesondere Arbeitnehmer der unteren Lohngruppen permanent bangen lässt, schon morgen selbst von der staatlichen Entrechtung betroffen zu sein. So ließ und lässt sich wirkungsvoll die Forderung nach Lohnerhöhung unterdrücken, unbezahlte Mehrarbeit fordern und tarifliche Standards aushebeln, da die Unternehmer, wissend um das Drohpotential, immer und sofort den Verlust von Arbeitsplätzen androhen.

Hartz IV war der Sündenfall, der dieses Land aus dem Paradies der sozialen Marktwirtschaft verbannte. Doch er ist nur der erste Schritt in die vermeintliche Glückseeligkeit der unbegrenzten Marktwirtschaft. Durch soziale Entrechtung und permanente Verängstigung wurde ein neues Bild der Arbeit geschaffen. Arbeit ist nicht länger das Mittel zur Erfüllung einer eigenen Lebensgestaltung. Sie ist zum zentralen Mittel der Existenzerhaltung geworden. Allein ihren Sinn in Bezug auf das eigene Leben zu hinterfragen, scheint absurd geworden zu sein.

Arbeit alleine ist der Erfüllungsmaßstab zur Teilnahme an der Gesellschaft geworden – und jeder der sich ihr entzieht, ein Sozialschmarotzer. Kaum aber eine Unterstellung ist so böswillig und inhaltlich falsch, wie diese.

Schließlich sind es die Unternehmer die, unterstützt von einer ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Im Verhältnis zu den Arbeitnehmern zahlen sie nicht nur – wie Amazon – unverschämt geringe steuerliche Abgaben, sondern genießen im weiter steigenden Gewinne. Es sind die Unternehmer, die dreist genug sind, ihre Gewinne durch Mitfinanzierung der Lohnkosten aus den Sozialkassen nach oben treiben. Es sind die Unternehmer, die die Infrastrukturen dieses Landes nutzen um ihre Waren und Dienstleistungen zu produzieren und zu verkaufen. Einer Infrastruktur, deren Errichtung und Unterhaltung sie den Steuerzahlern überlassen, während sie sich diesen Steuern zunehmend durch Steuerspar- und Vermeidungsmodelle entziehen.

Das Freihandelsabkommen TTIP wird nun der nächste Schritt sein. Zur Durchsetzung dieses Abkommens mit den USA werden wieder die Rechte der Bürger eingeschränkt werden müssen. TTIP ist jedoch nur durch massive Veränderungen im Grundgesetz möglich. Und da auch hier mit öffentlichen Unmut zu rechnen ist, wird die Grundgesetzänderung erst dann thematisiert werden, wenn das TTIP-Abkommen bereits unterzeichnet ist. Diese Entrechtung wird – im Duktus der Kanzlerin – alternativlos sein, da sich die Regierung dann bereits vertraglich dazu verpflichtet hat. Wieder werden es die Rechte der Wirtschaft sein, die gestärkt werden. Und es wird wieder die Sozialgesetzgebung sein, der es obliegen wird, diese neuen wirtschaftlichen Rechte als Arbeitnehmerpflichten umzusetzen.

Wer glaubt, es geht nicht tiefer, wird schon bald eines besseren belehrt werden. Das Ende der Fahnenstange wird erst gekommen sein, wenn für jeden Lebensumstand und jedes Leben selbst nur noch die wirtschaftliche Begründung ausschlaggebend sein wird. Wer glaubte, dass die moderne Gesellschaft den Manchester-Kapitalismus überwunden hätte, muss zu Kenntnis nehmen, dass dieser als Gedanke und wirtschaftliche Forderung bereits wieder in neuem Gewand zurück gekehrt ist.

Der Beitrag ist eine leicht überarbeitete Fassung vom Original auf dem Freigeist Blog.

Print Friendly, PDF & Email
Filed in: Gesellschaft Tags: , , , , , ,

Ähnliche Artikel:

<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>Linksparteien</span><br/>Alarmstufe Rot Linksparteien
Alarmstufe Rot
<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>Liberalismus</span><br/>Der globalistische Grundkonsens Liberalismus
Der globalistische Grundkonsens
<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>„Wirtschaftsflüchtlinge“</span><br/>Wenn Globalisierungsverlierer am Freihandel teilhaben wollen „Wirtschaftsflüchtlinge“
Wenn Globalisierungsverlierer am Freihandel teilhaben wollen

2 Kommentare zu "25 Jahre freier Markt
Hartz IV und andere Sündenfälle"

  1. Der UN Menschenrechtsrat in Genf hat schon in seinen letzten Staatenbericht
    festgestellt, das die Praktiken innerhalb des Hartz IV gegen die Menschenrechte
    Verstößen, bzw. gegen den UN- Sozialpakt.

    Link: http://youtu.be/fyZqfmgZz-M

  2. Thomas sagt:

    Im obigen Beitrag findet sich folgender Satz:
    “Einst war es eine gefeierte Errungenschaft freiheitlichen Rechtes, die Sippenhaft abgeschafft zu haben”
    In diesem Zusammenhang muß es Sippenhaftung heißen, nicht Sippenhaft!

Einen Kommentar hinterlassen

Kommentar abschicken

le-bohemien