Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein Privileg für eine Minderheit, sondern auch eine institutionalisierte Entscheidungsverweigerung, meint unser Autor.
Von Florian Sander
SPD und Grüne haben vor nicht allzu langer Zeit im Bundesrat einen erneuten Anlauf zur Implementierung doppelter Staatsbürgerschaft gewagt, welcher von Union und FDP jedoch gestoppt wurde. Nichtsdestotrotz liebäugeln Vertreter der linksliberalen FDP-Flügels wie etwa Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wiederholt mit dem rot-grünen Prestigeprojekt. Grund genug, derlei Bestrebungen an dieser Stelle noch einmal aus freiheitlicher Perspektive entgegenzutreten.
Die bisherige Regelung, nach der sich Kinder von hier lebenden Ausländern zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine von beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, ist ausreichend, fair und – im Gegensatz zu anderslautenden Positionierungen seitens mehrerer SPD-Politiker – durchaus nicht ungerecht. Eine Position, die sich leider, wie so häufig, manche nicht trauen zu äußern, obwohl sie dem rot-grünen Ansinnen eigentlich genauso skeptisch gegenüber stehen – die Richtlinie vermeintlicher politischer Korrektness und die Angst, in ein „konservatives“, „unmodernes“, „nicht mehr zeitgemäßes“ Licht gerückt zu werden, wiegen offensichtlich zu schwer.
Daher wollen wir an dieser Stelle einmal die Gegenfrage aufwerfen: Warum soll es eigentlich gesamtgesellschaftlich gesehen „gerecht“ sein, wenn eine bestimmte Gruppe von Menschen aufgrund von Umständen ihrer Geburt, die sie selber nicht beeinflusst hat, Privilegien erhält, die weite Teile des Restes der Bevölkerung nicht haben? Warum sollte es „gerecht“ sein, wenn Menschen lediglich aufgrund ihrer Herkunft plötzlich die Rechte und Möglichkeiten (welche immer mit Staatsbürgerschaft einhergehen) gleich zweier Nationalstaaten genießen, während alle anderen sich mit denjenigen eines einzelnen Staates begnügen müssen? Was ist eigentlich ungerecht daran, wenn für Kinder von Ausländern die gleichen Beschränkungen gelten wie für Inländer, nämlich die, sich festlegen zu müssen? Ist es „gerecht“ und schafft es wirklich sozialen Frieden, eine einzelne Gruppe aufgrund ihrer Herkunft zu privilegieren?
Wer die aufgeworfenen Fragen gründlich durchdenkt, wird schnell zu dem Ergebnis kommen, dass die Gerechtigkeitsvorstellung, die hier vertreten wird, höchst paradox anmutet. Es wird wieder einmal die Denkweise sichtbar, die Rote und Grüne auch bei ihrem Verfechten etwa der Frauenquote „auszeichnet“: Gerechtigkeit oder gar Gleichheit soll dadurch geschaffen werden, dass eine in der Vergangenheit diskriminierte Gruppierung heute überprivilegiert wird. Dass dadurch letzten Endes heute eine andere Gruppe von Menschen diskriminiert wird, wird ausgeblendet, in Kauf genommen oder – von manchen Teilen der politischen Linken – gar gewünscht. Mit der liberalen Gerechtigkeitsvorstellung von Chancengleichheit jedoch hat diese Denkweise nichts zu tun.
Aber auch ein anderer, weniger auf Gerechtigkeit abstellender, sondern eher grundsätzlicher Aspekt sollte bei der Erörterung der Frage stets mitbedacht werden – und dies bitte häufiger als bisher, denn an grundsätzlichen Diskussionen fehlt es leider auch in diesem Bereich besonders. Staatsbürgerschaft als Institution ist nämlich niemals nur ein Konglomerat von Rechten, die man erhält, sondern sie ist zugleich auch eine Entscheidung – selbst dann, wenn man sie schon besitzt. Staatsbürgerschaft beinhaltet die Entscheidung über Identität, sprich über etwas, das man ist, als das man sich sieht, und damit logischerweise zugleich auch über das, was man nicht ist, als das man sich nicht sieht.
Staatsbürgerschaft ist weder global noch universell, sondern eine verbindliche Parteinahme für eine bestimmte Entität. Doppelte Staatsbürgerschaft dagegen wäre institutionalisierte Entscheidungsverweigerung. Nun, dies würde sicherlich gut in die Zeit passen – in eine Zeit, in der Menschen immer mehr Angst davor haben, private wie auch organisationale und institutionelle Bindungen einzugehen. Es könnte jedoch auch Konsequenzen haben, die negative Auswirkungen mit sich bringen. Denn die organisierte Entscheidung, die eine erlangte Staatsbürgerschaft bedeutet, hat nicht lediglich eine Funktion für die Person, die sie erhält. Sie hat zugleich auch eine bedeutende Funktion für alle anderen Personen, die die gleiche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie gestattet diesen anderen nämlich die Zurechnung auf die betreffende Person als „Mitbürger“, womit – auch heute noch – ein Teilen gemeinsamer Interessen einhergeht; etwas, was sich schließlich im Politischen als sogenannte „nationale Interessen“ darstellt.
Auch an diesem Punkt wird primär von deutschen Linken und Linksliberalen häufig vertreten, eine solche Denkweise sei antiquiert, gehöre nicht mehr in unsere kosmopolitische, weltbürgerliche Zeit. Wie romantisierend und verklärt diese Kritik ist, hat sich spätestens wieder mit dem kontinentalen Geschacher rund um die Euro-Krise gezeigt, in der nahezu jeder europäische Staat außer – natürlich – Deutschland seine nationalen Interessen kontinuierlich zum Ausdruck brachte und bringt.
Staatsbürgerschaft ist hierbei ein Element, das Diffusion verhindert, das es im Ernstfall, d. h. im Moment der eben immer noch alltäglichen Interessenkollision (die übrigens nicht gleich ein Krieg sein muss, sondern sich eben auch als wirtschaftspolitischer Konflikt, als Krise oder, wie jüngst aufgetreten, als Datenschutzkonflikt äußern kann), anderen ermöglicht, die Übersicht zu behalten und Klarheit zu gewinnen.
Wohin es mitunter führen kann, wenn diese nicht mehr vorhanden ist, konnte man dagegen im Falle des (noch) in Deutschland gewählten, saarländischen Noch-FDP-Europaabgeordneten Jorgo Chatzimarkakis beobachten, welcher – ermöglicht durch seinen deutsch-griechischen Doppel-Pass – bei der nächsten Europawahl für eine linke griechische Partei kandidieren will. Die Interessen-Fremdzurechnung des deutschen Wählers auf Chatzimarkakis bei früheren Europawahlen hatte sich hier offensichtlich nicht mit der Interessen-Selbstzurechnung des Abgeordneten gedeckt, so dass nun erst nach vielen Jahren des Innehabens eines deutschen Mandates endlich Klarheit herrscht.
Selbstverständlich symbolisiert der Fall Chatzimarkakis hier gewissermaßen nur den „worst case“ und steht nicht zwingend automatisch für alle, die die doppelte Staatsbürgerschaft anstreben. Ebenso wenig sind alle, die dies tun, Mandatsträger, Volksvertreter und Abgeordnete. Aber das Problem der nicht vorhandenen Zurechenbarkeit von Interessen und von Elementen, die das Staatsbürgertum neben den mit ihm einhergehenden Rechten gerade im Kern ausmachen, wird deutlich.
Kalkuliert man diese sehr grundsätzliche Erörterung mit ein und kombiniert die aus ihr gewonnenen Erkenntnisse mit der anfangs aufgeworfenen Frage der Gerechtigkeit, so sollte eine ablehnende Haltung zur Einführung regulärer doppelter Staatsbürgerschaft nur konsequent sein.
Mit Verlaub: das ist Müll.
Das ist die gleiche Argumentationsschiene, wie “Wenn es mir dreckig geht, dann soll es Dir auch nicht besser gehen.”
Statt sich gemeinsam gegen die zu wehren, die sowohl dem einen, als auch dem anderen nicht genug zum Leben zugestehen, gönnen sich die beiden Benachteiligten gegenseitig nichts. Das ist eine völlig bescheuerte Einstellung.
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Du plädierst dafür, beide gleich zu diskriminieren.
Du fragst nach “Gerechtigkeit”. Wenn es ungerecht sein soll, daß der Türke das Haus seiner Eltern in der Türkei besuchen kann, und der Deutsche nur eins in Deutschland, was ist dann daran gerecht, wenn man dem einen, den Türken dazu zwingen will, auf einen Teil seiner Lebensgeschichte, den in der Türkei, zu verzichten, und den Deutschen nicht? Sollte man dann nicht um der “Gerechtigkeit” willen für den Deutschen auch erschwerte Zugangsbedingungen erschaffen, wenn er seine Großeltern oder sein Elternhaus besuchen will?
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Und was ist mit dem Baby, das in der deutschen Botschaft in Somalia geboren wurde, und dem, das 1km daneben in einer Hütte im Getto geboren wurde? Wo ist da die “Gerechtigkeit”, daß das eine eine hervorragende medizinische Versorgung genießen darf, und das andere an ganz einfach behandelbaren Krankheiten sterben wird?
Warum darf sich das somalische Baby, das sich seinen Geburtsort so wenig asusgesucht hat, wie das deutsche, nicht auch um der Gerechtigkeit willen für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden?
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Was ist überhaupt “gerecht” daran, willkürliche Grenzen als Begründung dafür zu nehmen, manchen Menschen Rechte zuzugestehen und sie anderen zu verweigern?
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Was ist “gerecht” daran, die Menschen überhaupt anhand ihres Geburtsortes, für den die Babys aus armen Ländern nichts können, und auch die aus reichen Ländern nichts “geleistet” haben, unterschiedliche Rechte zuzugestehen?
Was ist an Grenzen “gerecht”, wenn wir uns doch so gern als “Humanisten” generieren und die universalen Menschenrechte weltweit einklagen?
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In diesem Artikel geht es nicht um “Gerechtigkeit”, hier gehts um NEID:
was ich nicht habe, soll der andere auch nicht haben, wenn ich dadurch dann Vorteile ihm gegenüber habe, stört das mein “Gerechtigkeits”gefühl andererseits herzlich wenig.
Ah ja. Und ich dachte diese Diskussion sei schon längst vom Tisch und es gäbe in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wie im Rest der Welt auch.
In der Schweiz bekommt man halt doch nicht alles mit. Sollte ich hier nun also eine Schweizerin heiraten und die Eidgenössische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, dann müsste ich die Deutsche aufgeben?
In diesem Falle wäre ich gegenüber Amerikanern, Engländern, Franzosen, Russen…und und und benachteiligt. Ungerecht, oder ;-)
Ich halte den Artikel für den üblichen “Überfremdungs-Angst-Müll”. Wenn ein Deutsch-Türke (genau um die geht es offensichtlich im Text) sich nicht klar für eine Seite entscheidet, ist er verdächtig. Ein islamistischer Schläfer womöglich…so, wie die “Kopftuchmädchen”. Sarrazin lässt grüßen.
Wenn ich’s mir recht überlege sollte ich im Falle eines Falles vielleicht wirklich die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. Das ist mir alles noch zu sehr “Kaiserreich”. Und Merkel erinnert ja tatsächlich an Bismark. Schon rein äusserlich :-)
nun, ob eine schweizerin zu heiraten, der weisheit letzter schluss ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich bisher nur mit oesterreicherinnen, deutschen und einer engländerin, das leben kürzer und auch länger geteilt habe.
was ich allerdings genau weiss, ist die tatsache, dass ich sowohl über einen schweizer-, wie auch über einen deutschen pass verfüge, da mein vater schweizer, und meine mutter deutsche ist, ich somit doppelbürger bin und im jeweiligen land juristisch nur als inländer gelte. eigentlich logisch, oder? also nichts wie los, auf der suche nach der schweizerin ihres herzens !
Ehrlich gesagt hätte ich solch einen Artikel hier auf le bohemien nicht erwartet. Hier gabs früher mal viel niveauvollere Artikel, wie z.b. diesen hier:
http://wayback.archive.org/web/20111229152223/https://le-bohemien.net/2011/09/17/ich-bin-nichtwahler/
“Heute, früher, nicht erwartet…”
Auf le Bohémien erscheinen grundsätzlich Artikel mit unterschiedlichen Standpunkten, die nicht immer mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen müssen. Dennoch sollen hier auch unterschiedliche Argumente zugelassen werden, um überhaupt eine Debatte ermöglichen zu können.
Das habe ich doch schon vor Jahren ganz erfolgreich im hessischen Wahlkampf zur Landtagswahl gesagt… Hat mir angeblich geholfen, die Wahl zu gewinnen.
Die doppelte Staatsbuergerschaft gibt’s schon. Fuer alle EU-Buerger naemlich. Meine Freundin, die eine franzoeische Mutte hat und dort geboren wurde, wurde niemals gezwungen, sich zu entscheiden. Iraner muessen dies uebrigens auch nicht. Weil sie der iranische Staat nicht aus dem angeblichen “Privileg” seiner Staatsbuergerschaft entlaesst.
Insgesamt ist es bloedsinnig, Staatsbuergerschaft als eine Parteinahme fuer eine politische Entitaet wahrzunehmen. das mag ja philosophisch stimmen. Aber die meisten hiergeborenen Deutschen haben ueberhaupt nicht die Moeglichkeit, zu waehlen ob sie nun gerne Deutsche sein wollen oder nicht. Das ist man, als Angehoeriger der hitlerschen Volksgemeinschaft (derselbe Geist weht immer noch). Menschen, die hier geboren wurden, wurde das uebrigens bis 2000 noch verwehrt. Die durften nur betteln, garantiert war ihnen die Staatsbuergerschaft ihres Geburtslandes nicht.
Die dopplete Staatsbuergerschaft ist ein Ausdruck von Anpassung an die Realitaet, in der immer mehr Menschen Beziehungen und auch Kinder und Jobs ueber Landesgrenzen hinweg haben. Der Staat sollte all denen, die mehr als ein Land ihre Heimat nennen, auch ermoeglichen das auszuleben. Ich sehe darin keine Nachteile fuer Menschen, mit nur einer Staatsangehoerigkeit. Wie antifreiheitlich ist ueberhaupt das Denken, das Staaten allein ueber Menschen zu entscheiden haben? Staatsbuergerschaften sind erst mit einem Staat gekommen, der versuchte volle Kontrolle ueber seine Menschen auszuueben. Diese Kontrolle sollte entzogen werden.
Ueber den Fall des FDP-MdEP kann ich mich nicht aufregen. Wenn er in Griechenland gewaehlt wird, warum sollte er dann nicht in Griechenland antreten? Ist das nicht gerade der europaeische Geist, der unserem Land immer mehr abhanden kommt? Die MdEPs sind ja gerade keine Vertreter enger nationaler Interessen, sondern sollen das uebergeordnete europaeische Interesse im Blick haben. Der Waehler soll selbst entscheiden, ob er so nationalistisch ist, Menschen, die anderer Herkunft sind oder denen “national nicht ueber den Weg getraut werden kann” die Stimme gibt. Fuer die progressive Mehrheit wird das kein Problem sein.
Ein sehr gut argumentierender Artikel. Umso wichtiger, als es bereits einen wenig reflektierten Common Sense zum Doppelpass gibt. Ein weiterer Hinweise: Personen mit zwei Pässen bestimmter Herkunftsländer konnten auf der letzten Europawahl auch für beide Länder wählen, obgleich dies ausdrücklich dem deutschen Wahlrecht widerspricht. Eine Anfrage bei Wahlleiter unseres Bundeslandes brachte eine erstaunlich simple Antwort zutage: Was nicht sein darf, kann nicht sein. Faktisch konnten aber Tausende (bundesweit bestimmt Zehntausende) von EU-Doppelpässern ihre Stimme sowohl in dem Heimatland als auch in Deutschland abgeben.
Die Bremer finden es sicher auch höchst ungerecht, daß die Bayern über 168 mal mehr Fläche bestimmen können.
Oder guck sich mal einer diese Texaner an, die leben schon in einem Staat, doppelt so groß wie die ganze Bundesrepublik und 1660 mal so groß, wie Bremen, und dürfen dann sogar noch über einen halben Kontinent bestimmen, fast 27 mal so groß, wie die BRD.
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“Spalter” würde Hagen Rether so einen wie Dich nennen, Florian. Als ob sich die wesentlichen Interessen der Türken von denen der Griechen oder der Deutschen auch nur merklich unterscheiden würden. Die Menschen, in JEDEM Land, die morgens aufstehen und mit ihrer Arbeit Werte schaffen müssen, wollen ALLE
1. was gesundes in ausreichender Menge zu essen,
2. was solides zum Anziehen und
3. ein warmes trockenes Dach überm Kopf, wo sie schlafen können.
Der in Deutschland lebende Türke, Grieche, Spanier oder Italiener ist an der Sicherung seines Überlebens interessiert, die wollen alle das gleiche, egal wo sie ihre Stimme abgeben.
Den (Wirtschafts-)Krieg gegeneinander, den führen die oberen 10.000, die Politiker, Banker und Wirtschaftsbosse, die den Arbeiter mit in ihren Krieg einzuspannen versuchen.
Der Widerspruch, den Du hier zu konstruieren versuchst, besteht nicht zwischen den Arbeitern aus den verschiedenen Ländern, die vertreten im Wesentlichen die gleichen Interessen, sondern er besteht zwischen ihnen und den Polit(iker)nutten der Banker und Wirtschaftsbosse,
You fail:
Es sind nicht die Türken, Griechen oder Portugiesen, die in ihren Ländern wählen, die gegen die Interessen der deutschen Arbeiter handeln, sondern unsere EIGENEN Politiker hier!
Beim neuen Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft sollten auch die IM NICHT-EU-AUSLAND LEBENDEN DEUTSCHEN berücksichtigt werden, wie ich finde.
Warum können zum Beispiel Briten/Franzosen/Italiener PROBLEMLOS die doppelte Staatsbürgerschaft zum Beispiel mit den USA/Kanada/Australien/Neuseeland haben, während Deutsche gezwungen werden, entweder ihre Staatsbürgerschaft AUFZUGEBEN, oder ein langwieriges, teures, bürokratisches und unsicheres VERFAHREN für eine Beibehaltungsgenehmigung zu durchlaufen?
Die meisten EU-Länder, die Schweiz und SOGAR RUSSLAND haben kein Problem mit dem Doppelpass, warum also Deutschland?
Bitte kontaktet die Parteien und den Bundestag per E-Mail oder Kontaktformular auf ihren Websites und erinnert sie daran. (Ich habe es schon getan.)
http://www.youtube.com/watch?v=fUnYd_jQUAA
Vielen Dank im Voraus!