Die Proteste in der Türkei decken Widersprüche auf, die auch den EU-Bürgern nicht unbekannt sein sollten. Vielmehr wird am Bosporus deutlich, das eine Demokratie kein Garant individueller Freiheiten sein muss.
Von Heinz Sauren
Die Geschehnisse um den Taksim–Platz und den Gezi-Park in Istanbul offenbaren Ungeahntes. Ein Teil der türkischen Bevölkerung scheint dem islamischen Kurs der Regierung Erdogan nicht folgen zu wollen. Sie demonstrieren, geben sich liberal, weltoffen und zeichnen das Bild einer möglichen Türkei, das so ganz anders ist als die obrigkeitshörige türkische Presse glauben gemacht hat. Wo immer ihr Protest die Türkei hinführen wird, können die Demonstranten schon heute als Erfolg auf ihre Fahnen schreiben, den Fokus der Weltöffentlichkeit auf die Missstände am Bosporus gelenkt zu haben. Diesen Geist wird auch der türkische Ministerpräsident Erdogan nicht mehr zurück in die Flasche bekommen.
Die Politik Erdogans ist die einer schleichenden Islamisierung der Türkei. Die Trennung zwischen Staat und Religion, das Vermächtnis des Staatsgründers Kemal Atatürk, aufzuweichen, scheint das übergeordnete Ziel seiner Regierung zu sein. Er entmachtete die durch die Verfassung bestimmten Wächter des Laizismus, die Armee, und entledigte sich symbolischer säkularer Werte, wie das Kopftuchverbot für Frauen in öffentlichen Ämtern und Räumen. Sein religiös motivierter Ergeiz beschert den Türken islamisch geprägte Gebote und Verbote bis in die persönlichsten Lebenslagen. Erdogan betrieb die Gleichschaltung der Presse im Sinne seiner politischen Ziele und bekämpft oppositionelle Stimmen mit den Mitteln eines Polizeistaates. Kritischer Berichterstattung folgten Hausdurchsuchungen, fadenscheinige Anklagen und oft genug Verhaftungen. Bei einigen nicht linientreuen Medien gilt der Posten des verantwortlichen Redakteurs als sichere Fahrkarte ins Gefängnis.
Dass der türkische Ministerpräsident von individuellen und freiheitlichen Rechten oder einer offenen Gesellschaft nicht viel hält, ist offensichtlich. Aber lässt sich dadurch auch bestimmen, dass er undemokratisch ist?
Die Proteste in Istanbul führten insbesondere in Europa zu einer breiten Zustimmung für die Protestierenden, da ihre Ziele allgemein anerkannt sind. Europäische Medien prangern das Verhalten Erdogans gegenüber den Protestierenden an und sehen sich in der Vermutung undemokratischer Machenschaften bestätigt. Der türkische Ministerpräsident hält die Vorwürfe gegen ihn für politische Propaganda und besteht darauf, den demokratischen Prinzipien der Türkei treu zu sein.
Welcher Seite man nun glaubt, ist eine Frage der eigenen politischen Prinzipien, oder das Ergebnis einer Betrachtung, was Demokratie in ihrem Grunde und die türkische Demokratie insbesondere ist. Demokratie ist eine vom Volk ausgehende, auf dem Mehrheitsprinzip beruhende Delegation der politischen Macht auf Zeit. Die Partei Erdogans ist zweimal durch international beobachtete Wahlen zur bestimmenden politischen Kraft der Türkei geworden. Sie errang Mehrheiten um fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen, verfügt über eine komfortable Mehrheit im Parlament und eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Es ist unzweifelhaft, dass Erdogan demokratisch legitimiert ist.
Eine demokratische Legitimation ist jedoch kein Garant für demokratisches Handeln. Darauf lässt zumindest der mediale Aufschrei bezüglich seiner Umgangsweise mit den Protestierenden schließen. Bei genauer Betrachtung der Ereignisse auf dem Taksim-Platz und dem Gezi-Park zeigt sich jedoch, dass Erdogans Handlungsweisen nicht weniger demokratisch als die der britischen, französischen oder deutschen Regierungen in ähnlichen Fällen ist. Die türkische Polizei hat versucht, den Taksim-Platz und den Gezi-Park mit polizeilicher Gewalt zu räumen, da die dort stattfindenden Demonstrationen nicht genehmigt waren. So verfahren alle europäischen Polizeien mit nicht genehmigten Demonstrationen. In Deutschland geschah das zum Beispiel anlässlich der Proteste um den Stuttgarter Bahnhof und unlängst selbst bei der genehmigten Blockupy Demonstration in Frankfurt.
Die türkische Polizei setzte Wasserwerfer, Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse ein, verhaftete Demonstranten und übte körperliche Gewalt gegen sie aus. Auch das ist das Standartprozedere und gängige Handwerkszeug aller deutschen und europäischen Polizeien. Tote sind zu beklagen, und auch die hat es schon bei Demonstrationen in nahezu allen europäischen Ländern gegeben. In Deutschland sei da an die Erschießung Benno Ohnesorgs erinnert. Für eine demokratische Handlungsweise spricht auch das Erdogan Gerichte anrufen will, um sie entscheiden zu lassen, ob das strittige Bauvorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll. Für den Fall, dass er durch ein gerichtliches Urteil bestätigt werden sollte, kündigte er dazu noch ein Volksreferendum an, dem er sich ebenfalls unterwerfen will. Natürlich versucht er damit von der Kritik um sich selbst zum Auslöser zurück zu finden und lenkt ab, aber er bedient sich demokratischer Mittel.
Was nährt dann das untrügliche Gefühl einer europäischen Mehrheit, das die Geschehnisse in Istanbul zutiefst undemokratisch sind? Allein schon auf dieser Vermutung beruht ein maßgeblicher Anteil der Unterstützung für die Protestierenden. Zum einen ist es die mediale Berichterstattung, die den Wunsch einer gesellschaftlichen Mitte aufgreift, endlich einmal schlüssige Beweise zu finden, die eine mehrheitliche Ablehnung eines türkischen Europabeitritts bestätigen. Der Mensch sieht, was er sehen will. Zum anderen ist es ein nebulöser Zustand gewährter freiheitlicher Rechte, den wir gelebte Demokratie nennen. Daraus ergibt sich das missionierende Selbstverständnis der Europäer, wonach dies überall zu gelten habe. Ist das demokratisch?
Demokratie ist die vom Volk ausgehende, befristete Herrschaft. Wahlen sind demokratisch, da durch sie das Mandat übertragen und eine Regierung durch das Volk legitimiert wird. Demokratie ist weder ein ideologischer Wert noch ein temporärer Zustand. Demokratie ist eine Durchführungsverordnung ohne Inhalt. Sie gibt ein Prozedere vor, nach dem ein Volk seinem Staatswesen die Werte aufgeben kann, die alleine durch das Volk bestimmt werden. Freiheitliche und individuelle Rechte sind weder Bestandteil noch Wesen einer Demokratie.
Eine Demokratie kann solche Werte für sich bestimmen, aber sie muss es nicht, um eine Demokratie zu sein. Alleinig der Wille einer Mehrheit ist in einer Demokratie bestimmend, und sei das, was die Mehrheit fordert, noch so unsinnig. Würde die türkische oder auch deutsche Regierung eine Mehrheit für ein Gesetz haben, wonach Dieben die Hände abgehackt würden, dann wäre eine solches Gesetz demokratisch legitimiert und würde auch rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, da die Durchsetzung des Gesetzes eine demokratische Pflicht zur Erfüllung eines mehrheitlichen Willens wäre.
Demokratie beinhaltet keinen Anspruch auf Gerechtigkeit, und deutsches Recht und Gesetz lässt sich nicht auf die türkische Regierung anwenden. Das diese sich daher dagegen verwahrt, ist nachvollziehbar. Auch eine deutsche Regierung würde sich gegen solche Versuche aus der Türkei verwahren. Die türkischen Gesetze gegenüber Demonstranten sind härter, als europäische. Erdogan wäre auch mit einer noch schärferen Gangart sowohl demokratisch legitimiert als auch rechtsstaatlich abgesichert.
Fraglicher ist da schon eher die Position der Protestierenden. In der Türkei besteht Wahlpflicht. Es ist somit davon auszugehen, dass ein Großteil der Protestierenden an den Parlamentswahlen teilgenommen haben, aus denen Erdogan und seine Partei als Sieger hervor gegangen sind. Das Mehrheitsprinzip einer Demokratie besagt, das die unterlegene Minderheit sich bis zur nächsten Wahl, dem Willen der Mehrheit beugen muss. Eine Demokratie legitimiert durch eine Wahl nicht nur den Gewinner, sondern auch sich selbst, als staatstragendes Prinzip. Das Recht dieses demokratische Prinzip nicht anzuerkennen und gegen geltendes Recht einen Regierungswechsel zu verlangen hat nur, wer nicht durch die eigene Teilnahme an den Wahlen explizit die Demokratie legitimiert hat.
Dieses Widerstandsrecht nach demokratischem Verständnis verwirkt zu haben, dürfte auf die meisten Protestierenden zutreffen. Die wenigen die noch “zu Recht” den Regierungswechsel verlangen, können somit nur die sein, die sich den Wahlen verweigert haben. Ein demokratisches Prinzip, was ebenso in Deutschland gilt, wenngleich es in Europa wesentlich einfacher wahrzunehmen ist, da keine Wahlpflicht besteht.
Trotzdem Erdogans Umgang mit den Demonstranten rechtsstaatlich gesichert ist und Europa die Demokratiefahne zu unrecht schwingt, bleibt dennoch zu hoffen, dass die Proteste Erfolg haben werden. Alle die in Istanbul und anderen türkischen Städten protestieren, wollen Freiheit. Die Freiheit zu sagen, was sie denken, einer Religion zu folgen oder sich von ihr loszusagen und die persönliche Freiheit, sich in ihrer Individualität zu verwirklichen. Es protestieren weniger Menschen, als die mediale Berichterstattung vermuten lässt, und sie können ihre Forderungen weder als demokratisch noch als rechtsstaatlich begründen.
Aber sie fordern Menschenrechte ein, die weder einer Demokratie noch eines Rechtsstaates bedürfen, sondern jedem per Geburt gegeben sind. Alleinig daraus haben sie das Recht, alles zu unternehmen was notwendig ist, um ihre Freiheit zu erlangen, auch gegen den türkischen Rechtsstaat und seine Demokratie. Was sie tun, ist ungesetzlich, da es innerhalb der Gesetze nicht möglich ist. Das Recht, die Freiheit gegen den Willen eines Staates einzufordern, basiert schon dem Wesen nach auf dem Unrecht, gegen seine Gesetze zu verstoßen. Es ist die freiwillige Versetzung in den Zustand der Anarchie. Die Demonstranten sind anarchisch und müssen es sein. Sie wissen, dass nur die Nichtanerkennung der türkischen Gesetze, die Anarchie, sie auf einen Erfolg hoffen lassen kann.
Noch weiß niemand, wie die Proteste enden werden. Dennoch erweisen diese mutigen Menschen in ihrem ungleichen Kampf für ihre Freiheit Europa einen großen Dienst. Europa kann einmal mehr erkennen, das Freiheit und Demokratie nicht eines sind, und dass es wichtiger sein kann, nach Freiheit zu streben, als eine Demokratie zu erhalten. Letztendlich ist Demokratie für alle, die nach individuellen Freiheiten streben, eine Diktatur der Mehrheit. Das bekommen die Menschen auf dem Taksim-Platz und dem Gezi-Park deutlich zu spüren. Demokratie ist aus ihrem eigenen Verständnis ein quantitatives Gesellschaftsmodell, das den Willen einer Mehrheit favorisiert – und sei dieser noch so offensichtlich falsch. Die Demonstranten würden sich wünschen, dass die Regierung Erdogan erkennen könnte: Quantitative Gesellschaftsmodelle stehen in inhaltlichem Widerspruch zu qualitativen. Aber das erkennt auch eine deutsche Regierung nicht.
Heinz Sauren studierte Rechtswissenschaften und Philosophie. Er ist Buchautor, Kolumnist und Essayist. Er bloggt auf Freigeist, wo auch dieser Artikel erschien.
Lieber Heinz Sauren!
Ich freue mich sehr, dass dieser Text auch hier verbreitet und somit einem (noch) breiteren Publikum zugänglich wird!
Grüße, Duderich
Sie haben es richtig erkannt,
deshalb zeigt auch Erdogan den Finger nach Europa.
Ich kann nur hoffen das die EU-Beitrittsgespräche weitergeführt werden.
So das man ihm das ein oder andere nochmal erklärt,
es wäre für die Leute da unten zu schade.
Danke für den tollen Text,
es erspart mir will Erklärungstext im www.
/sign
Wie “demokratisch” wäre es, wenn ein kollektiv verblödetes Volk mit ausreichender Mehrheit für eine Abschaffung der Demokratie stimmen würde?
Die Frage ist nicht hypothetisch, denn ich weiß aus nicht wenigen Gesprächen mit nicht mal gerade dummen Leuten, dass es Menschen gibt, denen die Demokratie zu anstrengend ist, und die ein korruptes Mafiasystem vorziehen würden, in dem man sich nur mit den richtigen Leuten gut stellen muss, um dann “erfolgreich” sein zu können – ein Zustand, der in manchen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Subsystemen ohnehin bereits erreicht ist.
Tja, warum nicht, ist ein interessantes Diskussionsthema. Erstens würde man feststellen, dass Bürger sogenannter Demokratien nicht viel darüber wissen, sondern nur politisch verbreitete Klischees nachplappern, also Annahmen übernehmen, und zweitens ist meiner Meinung nach der “Staat” auch nicht die primäre Macht, sondern die Wirtschaft. Wie viel der Zeit wenden Menschen auf, um zu politisieren, und wie viel, um zu arbeiten?
In den gesellschaftlichen Subsystemen, wie Sie sie nennen, existiert zumindest etwas weniger Sozialchauvinismus gegenüber anderen Gesellschaften, weil fast jeder über die Korruption Bescheid weiss, während die westlichen obrigkeitsbraven Bürger diese parlamentarischen Scheintheater abkaufen.
Von unbequemen Tatsachen wird das Weltverständnis so mancher Menschen instabil, wenn sie merken, dass es ein Unterschied ist, nur zu glauben oder Fakten zu akzeptieren. Tatsache war und ist, dass es Korruption sowohl in Europa in Staaten geben kann und in anderen weniger, genauso wie dies auf anderen Kontinenten auch der Fall ist. Der so moderne westliche Mensch sollte endlich von diesem imperialistischen Standpunkt wegkommen.
Vielleicht werden sich in Europa nationalistische Tendenzen aufgrund der wirtschaftlichen Misere verstärken und sie werden nach der starken Hand des Staates schreien, wenn sie in Existenzangst geraten. Die Geschichte ist voll von solchen Beispielen.
Menschenrechte in unseren Obrigkeitsstaaten.
Über Menschenrechte und die Wirkung von Grundgesetz, Verfassung,
Petitionsrecht, Mehrparteiensystem, Gesetzen usw. sowie über den durch
Beibehaltung von Hierarchien nicht beseitigten Machtmissbrauch durch
Herrschende einschließlich der Gerichte bis zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte.
Es gibt verschiedene Weltanschauungen.
Nach der Weltanschauung, nach der wir unser Leben einzurichten haben,
ist das demokratische Prinzip wegen der edlen menschlichen Natur
ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil
diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu
halten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
Herrschende werden diese Anschauung für wahr und ideal halten. Ich halte
das eher für eine Weltanschauung, die zu Diktaturen passt.
Realistischer erscheint mir:
Der Kampf jeder gegen jeden liegt in der Natur des Menschen. Die
Durchsetzung von Eigeninteressen sind Triebfeder für die Wirtschaft
(vgl. z.B. http://www.factum-
magazin.ch/wFactum_de/mensch/Philosophie_Psychologie/2001_09_01_des_mens
chen_wolf.php).
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer
Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen.
Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in
Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt
oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das
Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes
Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das
ist irreführend…. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen
Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten. Die deutsche
Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (Weiteres, auch über die
Ämterpatronage z.B. unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage
eines ehemaligen Richters). Wenn schon Kinder irregeführt werden, können
sich keine ordentlichen Menschen entwickeln. Grundrechte werden auch
anderweitig in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen. Politiker, die
weniger Macht haben, geben das gelegentlich sinngemäß zu, siehe z.B.
http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8.
Uns werden mit dem Grundgesetz und anderen Schutzgesetzen nicht nur
irreführende Angaben weisgemacht, wir haben uns auch damit abzufinden.
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen
widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes. Wenn schon Kinder von staatlicher
Seite irregeführt werden, können sich keine ordentlichen Menschen
entwickeln. Aber das interessiert offenbar nicht. Die Herrschenden
wollen und können alles nach Belieben auslegen. Baruch de Spinoza 1632 –
1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition
entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel
Recht hat, wie er Macht hat. Das gilt immer noch.
Zum achten Mal in Folge stellt der neue Index Freedom in the World von
Freedom House, der gerade veröffentlicht wurde, einen Rückgang an
politischen und bürgerlichen Freiheiten fest.
(http://liberalesinstitut.wordpress.com/category/rechtsstaatmenschenrech
te/). Die Diktatur setzt sich offenbar immer wieder durch. Auch wir in
der BRD haben nicht den Rechtsstaat, wie er den Verfassern des
Grundgesetzes vorgeschwebt hat und wir entfernen uns ständig weiter von
diesem Ideal, s.
http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134. Der
positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der
zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen
Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt (vgl.
http://www.wengert-
gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf). Was
wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen,
meint Prof. Albrecht- http://www.youtube.com/watch?
feature=player_embedded&v=boCcnnIPZCk und
http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l
%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat. Menschenrechte werden
abgebaut.
As Reaktion zu den Missständen gibt es nach Internetrecherchen immer
mehr Personen, die die BRD nicht anerkennen wollen und sich dazu
gruppieren (Germaniten, Reichsbürger, Königrech Wedenland, Bund für das
Recht, Grundrechtepartei usw). Es sind offensichtlich meist Menschen,
die durch Machtmissbrauch geschädigt wurden und nach Lösungen suchen.
Manche meinen, dass am Machtmissbrauch z.B. die Politik oder Rassen
schuld sind, andere meinen, dass die Schuld bei Schriftstücken oder bei
Linken oder Rechten zu finden ist oder dass neue Obrigkeiten gebraucht
werden. Ich bin nicht für unerwiesene Tatsachenbehauptungen und nicht
für obrigkeitsstaatliche Strukturen.
Allgemein wird vernachlässigt, dass Macht den Charakter nachteilig
verändert. Wenn die Staatsgewalt vom Machtbesitz abhängig ist, kann
entgegen Art. 20 des Grundgesetzes die Staatsgewalt nicht vom Volke
ausgehen. Ein Forschungsbericht über Hierarchitis und Wasserkopfbildung
kann z.B. unter http://www.quality.de/quality-
forum/2003/messages/4400.htm gefunden werden. Ein Verhaltensforscher
meint dort: “Krank, krank, krank …… daran wird Deutschland zugrunde
gehen.” Ich würde das nicht auf Deutschland begrenzen. Hierarchitis ist
zwar für die weltweite Oberschicht gut, aber sie brachte für die
Untertanen nie etwas Gutes! Obrigkeiten, besonders die Richter, sollten
abgeschafft oder kontrollierbar und absetzbar gemacht werden. Nach dem
Ex-Richter Wassermann befinden wir uns in einem schleichenden Übergang
von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“
unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur
obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert sind
… (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html). Zum Übergang
zum oligarchischen Richterstaat kann man auch einen Beitrag von Prof.
Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter
http://www.richterkontrolle.de/files/Rechtsstaat%20oder
%20Richterstaat.pdf finden.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hätte sich
das Deutsche Volk das Grundgesetz gegeben (vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f
%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland). Es ist nicht wahr, dass über
das Grundgesetz das Volk abgestimmt hätte. Auch Gott wird wie bei der
angeblich „heiligen Inquisition“ nicht sein Einverständnis gegeben haben
und die Verfasser des Grundgesetzes werden auch nicht die göttliche
Macht gehabt haben, die z.B. von Experimenten und von der Geschichte
bekannten Interessen an Unterjochung und auch Tötung von Mitmenschen
sowie die Bildung von Seilschaften dazu zu beseitigen.
Das Grundgesetz beginnt somit mit Unwahrheiten. Dies ist nicht
verwunderlich, denn Macht verändert den Charakter (vgl. z.B.
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/psychologie-was-
macht-aus-uns-macht-1590134.html). Das kann man auch beobachten, wenn
ein einfacher Arbeiter oder Angestellter zum Vorgesetzten gemacht wird.
Auch über Menschenrechte wird sich hinweggesetzt. Beispiel: Obama nimmt
öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger
ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis
bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf,
gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen
Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (vgl.
http://www.daserste.de/information/wissen-
kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html)… und Obama ist
Christ und findet Rat in der Bibel
(http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/3705596/der-heimliche-
christ.html#.UupNzj15P7U).
Der Richter und sonstige Rechtsanwender klammert sich nur allzu gern an
die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den
Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt… Die Ermittlung der
Verschleierungstendenzen und Verschleierungsmöglichkeiten in der
Rechtssprache wird zur vielleicht pointiertesten Form der Feststellung,
wie eindeutig und klar – oder eben nicht – der Staat seinen
Rechtsunterworfenen (auch in spezifischen Funktionen wie Regierender,
Beamter, Richter, Vertragspartner) sagt, was er von ihnen erwartet und
unter welchen Voraussetzungen er was wie erzwingen wird…. Die
Korrektive (Hilfen) kommen von den Gegenparteien her, die analog
vorgehen….. Ein Problem für sich war und ist überhaupt der einseitige
Gebrauch, schlimmer: der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht
und Recht. (vgl. http://ubt.opus.hbz-
nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf). Es fällt auf, dass
Herrschende aus Bequemlichkeitsgründen bzw. zur Pflege des Ansehens der
eigenen Gruppe gern Standard-Floskeln bzw. Standard-Textbausteine
verwenden. Schon bei Verfassungen werden diese von Generation zu
Generation und von Land zu Land unabhängig von der jeweiligen
politischen Richtung weitergegeben.
Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik
Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die
Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Art 97 Abs. 1 des
Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze
unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl.
http://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517). Art. 120 Abs. 1
der Verfassung der Russischen Föderation und auch Artikel 166 der
Demokratischen Volksrepublik Korea lauten ähnlich. Das Volk wird im
Grundgesetz der BRD als Souverän verstanden – (vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f
%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland . Auch in der Verfassung von
Nordkorea wird das Volk als Souverän verstanden (vgl.
http://www.nordkorea-info.de/verfassung-des-volkes.html.
Es ist Quatsch, eine Funktionsweise zu behaupten und eine anerkannte
Wissenschaft daraus zu machen, ohne zu überprüfen, ob das erdachte und
niedergeschriebene funktioniert. Die Verfasser des Grundgesetzes und der
Verfassungen konnten überhaupt nicht wissen, dass ihre Versprechungen
funktionieren. Den Untertanen sollte damit offenbar nur weisgemacht
werden, dass Herrschende die Menschenrechte und Gesetze einhalten. Oder
es wird gemeint, dass es bei Menschen keine Verhaltensgesetze gibt, die
zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung. Z.B. sorgt die in
der Einbildung funktionierende Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a
der Zivilprozessordnung überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen
Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B.
http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-
welt).
Der Ex-Richter Fahsel hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man
schlicht ‘kriminell’ nennen kann”. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind
systemkonform (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740).
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen
müssten (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html). Zur
Ämterpatronage innerhalb der Richterschaft und zum fiktiven Rechtsstaat
kann man auch von einem weiteren ehemaligen Richter z.B. unter
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 erfahren. Art. 20, nach dem
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden sind, funktioniert also nicht.
Ein Problem für sich war und ist ….. der einseitige Gebrauch und
Missbrauch von Macht und Recht. … Wer die Macht hat, kann eine
Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es
unter http://ubt.opus.hbz-
nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu.
Norbert Blüm stelle auch richtig fest: Eine Klasse von
Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die
Richter (vgl. http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz). Der
Staranwalt Rolf Bossi hat darüber ein Buch geschrieben.
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der
juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, s.
http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger.
Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden
Enteignung der Bürger. ( s. http://deutsche-wirtschafts-
nachrichten.de/2013/09/07/g-20-gipfel-beschliesst-globalen-zugriff-auf-
die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/).
Ausbeutung durch Herrschende scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete
scheinen als selber Schuld zu gelten. Reiche werden verehrt, Arbeitslose
verachtet. Die Zweiklassenjustiz ist nach Internetrecherchen die Regel.
“Keine Staatsform bietet ein Bild hässlicherer Entartung, als wenn die
Wohlhabendsten für die Besten gehalten werden.” (CICERO, RÖMISCHER
STAATSMANN, 106 V.CHR. – 43 V.CHR. Heuchler werden übrigens auch für die
Besten gehalten und dementsprechend gefördert (vgl.
http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm).
Das Bundesverfassungsgericht meint: Das rechtsstaatliche Erfordernis der
Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem
Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher
Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48
)- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das
Verfassungsgericht genügt diesem rechtsstaatlichen Erfordernis nicht,
denn es hat eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht
eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger
nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis
0,3 % (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R
%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig zu den Bürgerrechten
geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und
auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf
Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur
Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden
Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl.
http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-
rechtsstaat).
Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und
die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden
kann?(vgl. http://www.wengert-
gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf). Die
angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die
schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen
Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt,
sondern sogar irreführend….Gerichtlichen und behördlichen
Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.)
fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der
Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die
Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit
Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht
und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von
http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt die Erschöpfung
des innerstaatlichen Rechtsweges, wobei eine Individualbeschwerde alle
Beschwerden und Rechtswege erschöpfen muss. Die Menschenrechtsopfer sind
dann bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren
finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt mit über 100
Nebenverfahren. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen
festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an
das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip
weitergeht. Der Erfolg ist gleich null, im Sinne der Regierungen, Sinn
und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den
Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von
einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl.
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-
menschenrechte/). Ich meine, dass alle Herrschenden ihre Kumpane
verteidigen, ähnlich dem Rudelverhalten bei Tieren, dem Sippenverhalten
der Urmenschen oder dem Verhalten innerhalb der Familie gegenüber
Störenfrieden.
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz
funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft
darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken
und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht
freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze
verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen
richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos
tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr
erfüllt http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?
id=134. Wenn Richter sich alles erlauben können und man u.a. gegen
Betrüger keine Rechte bekommt, dann wird die Moral der ganzen
Gesellschaft immer schlechter. An einer Petition für eine Durchsetzung
der Strafbarkeit bei Rechtsbeugung kann man sich beteiligen unter
http://www.change.org/de/Petitionen/bundesjustizminister-heiko-maas-
strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-
einf%C3%BChren?
share_id=zvPmDnRIhE&utm_campaign=autopublish&utm_medium=facebook&utm_sou
rce=share_petition . Das wird aber nichts bringen, weil Missstände
abgeblockt werden.
Auch das Gesundheitswesen ist nicht ordentlich gemanagt. Von Ärzten
konnte ich erfahren, dass sie Angst vor dem Prüfungsausschuss (
http://www.arztwiki.de/wiki/Pr%C3%BCfungsausschuss) haben. Im
Krankenhaus wurde die Mutter unseres Pfarrers wurde mit künstlichem Koma
eingeschläfert. Mein Vater erhielt Neuroleptika, was einen frühzeitigen
Tod verursacht (vgl. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?
id=3311). Kinder müssen zu schwere Schulranzen tragen, was lebenslange
Rückenschmerzen verursacht (vgl.
http://www.welt.de/welt_print/article1137346/Tag-der-offenen-Tuer-bei-
der-Bundesregierung-Zehntausende-auf-Staatsbesuch.html). Schon Babys
werden aus Profitgier geschädigt. Nach Medienberichten ist bereits
Gentechnik in Bio-Babynahrung. Bekanntlich können Lebensmittel der
Gentechnik Krebs hervorrufen (s. z.B.
http://mon810.wordpress.com/2007/10/31/krebs-durch-gentechnik/). Mit
Genmais gefütterte Ratten sterben früher (vgl.
http://www.swr.de/odysso/umwelt/-/id=6381798/nid=6381798/did=10337832/z6
tb2v/index.htm). Die USA-Firma „Monsanto“ darf offenbar alles machen.
Sie wird von der politischen Vetternwirtschaft auf höchster
Regierungsebene unterstützt. Viele Bauern werden in den Bankrott
getrieben und bringen sich durch den entgrenzten Raubtierkapitalismus um
(vgl. http://www.youtube.com/watch?v=ZpUR3EP9dTo). Genmanipulation
stellt einen schädlichen Eingriff in die Natur dar, ohne dass alle
Folgen für uns vorauszusehen sind. Amalgam verursacht die schlimmste
Chemiekatastrophe mit 450 000 Toten alljährlich in Deutschland, jeder
zweite Deutsche stirbt am Amalgam! (vgl.
http://toxcenter.wordpress.com/article/amalgamklage-europ-gerichtshof-
fur-3otpgsm3m33p5-280/). In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ (
http://www.youtube.com/watch?
v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345) gibt ein Insider zu,
dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen
Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte
behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht
wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
Wenn Fehler nicht zugegeben werden und sich Herrschende schlampig
verhalten und die Untergeordneten als minderwertig betrachten (können),
sammeln sich immer mehr Fehler an. Ein Beispiel dazu:
Zur Ursache vom Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam gibt es ein neues
Brandgutachten. Dessen Fazit: der Flüchtling muss ermordet worden sein
(vgl. z.B. http://www.taz.de/Neues-Brandgutachten-im-Fall-Jalloh/!
127318/). Der Fall ist natürlich ungeklärt geblieben
(vgl.http://www.taz.de/Der-Fall-Jalloh/!107405/). Nazi-Methoden?
Unsere Herrschenden können und wollen uns auch genauestens
ausspionieren, unseren Aufenthalt und auch unseren Charakter erforschen,
was auch Edward Snowden z.B. unter
http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/snowden-exklusiv-das-
interview-100.html bestätigt. Die Diktatur hat sich schon hinreichend
bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer
Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das
Bundesverfassungsgericht. (vgl. http://info.kopp-
verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-
schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html).
Weitere themenbezogene Links z.B. unter
http://www.rechtsverweigerung.de/Links.html.
Verhaltensgesetze müssten beachtet werden! Die Herrschenden in der DDR
waren übrigens auch vom Volk abhängig und die DDR-Verfassung und DDR-
Gesetze waren auch schön formuliert. Art. 19 der Verfassung der DDR vom
6. April 1968 legt fest:
„Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot
für alle staatlichen Organe …..“ Das Verhalten hatte etwas anderes
daraus gemacht. Die Volksrepublik Nordkorea hat auch eine schön
geschriebene Verfassung. Der Staat …. achtet und schützt die
Menschenrechte (siehe
http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?2).
Eine dem Grundgesetz entsprechende Ordnung hatten und haben wir nicht
(vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Die Ordnung des deutschen Grundgesetzes kann nicht hergestellt werden,
wenn nicht den bekannten Verhaltensgesetzen mit den
Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram-Experiment), dem
Gruppenverhalten und anderen nachteiligen egoistischen Verhaltensweisen
durch staatliche Strukturen entgegengewirkt wird. Herrschende haben es
weitestgehend in der Hand, ob sie die für sich nachteiligen
Schutzbestimmungen den Untertanen gewähren wollen. Dem müsste mit
anderen Strukturen entgegengewirkt werden. Das wird aber nicht
durchführbar sein, weil Herrschende und ihre Freunde einschließlich der
Medienbosse sich im Grunde gleich verhalten, sich lieber mit
Ablenkungsthemen zwecks Machterhalt beschäftigen und Machteinbußen nicht
zulassen werden. Wenn Bürger sich nicht mehr an dem Huldigungsritual
“Wahlen” beteiligen würden, könnte sich etwas ändern. Dann müsste
nämlich über neue Strukturen nachgedacht werden! Das Wahlsystem hat
sowieso wenig Sinn, denn die zu wählenden kennt man nicht. Man weiß auch
nicht, wie Macht deren Charakter verändert. Man weiß nur, dass man
Ersatzfürsten wählen darf, die viel Geld für wenig Arbeit haben wollen.
Außerdem werden Heuchler gefördert und es wird für Vetternwirtschaft
betrieben. Für “linientreue” Mitarbeiter werden z.B. Leitungsposten
ohne unterstelltes Personal geschaffen (vgl.
http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm). Abwählen
kann der Bürger die Entscheidungsträger wie Beamte und Richter, darunter
auch systemkonforme Kriminelle bzw. Rechtsbeuger. (vgl. z.B.
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/frank-fahsel/) sowieso nicht.
Sogenannte „Staatsdiener“ verhalten sich wie eine Familie. Sie wollen
den von sich und den von ihrer „Familie“ verursachten Schaden
vertuschen, was auch weitestgehend funktioniert.
Der Satan selbst ist der Großmeister aller Politik. Politiker sind die
Stellvertreter Satans auf Erden und die Richter sind ihre Knechte. Ihre
Aufgabe ist es, Unrecht als Recht zu verkaufen und aus gewissenhaften
Menschen unkritische Befehlsempfänger zu machen. Jakob Lorber, Prophet
(1800 – 1864). Vielleicht stimmt das?
PS: Änderung, Weiterverbreitung und Löschung des Textes erlaubt.