Zuwendungen für Asylanten
“Zumutung für die Steuerzahler”

Bei der vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann geforderten Kürzung des „Taschengeldes“ für Asylanten scheint die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde nicht einmal andeutungsweise berücksichtigt zu werden. Das hat System.

Flüchtlinge

Foto: Max Malkus / flickr / CC BY-NC 2.0

Von Sebastian Thieme

Derzeit wird von verschiedenen Seiten in der Politik über die Leistungen nachgedacht, die Asylbewerberinnen und -bewerbern zustehen sollen. So denkt Bundesinnenminister de Maizière laut darüber nach, „mehr Sachleistungen statt Bargeld zu geben“. Und der bayrische Innenminister Joachim Herrmann meint, dass „vor allem für Asylbewerber vom Balkan das Taschengeld von vornherein massiv zusammengestrichen werden“ muss. „Die Zuwendungen für diese Gruppe sind eine Zumutung für die deutschen Steuerzahler.“ Beide – de Maizière wie Hermann – sind übrigens Innenminister. Der eine für alle im Bund, der andere hauptsächlich für Bayern verantwortlich. Zumindest im letzten Fall stellen die Nürnberger Nachrichten vom 18.08.2015 unmissverständlich klar, dass der Innenminister auch Hüter der Verfassung sei. Beide – de Maizière wie Hermann – tragen übrigens ein großes „C“ im Parteibuch.

Beides scheint einen Trend widerzuspiegeln, in dem bestimmte Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen zum Ausdruck kommen. Diese lassen sich konkretisieren. Den Äußerungen von Hermann über Flüchtlinge vom „Balkan“ wohnt sicherlich ein Stereotyp inne, der rassistische Züge trägt. Die Argumentationsstruktur, die hinsichtlich der Höhe der Zuwendungen (Leistungen) an Flüchtlinge zu beobachten ist, trägt Züge sogenannter „Etabliertenvorrechte“, d. h. dass Grundrechte nicht mehr allen Menschen zustehen, Zugezogene sich mit weniger (Rechten usw.) zufrieden geben sollen usw. Nicht abzustreiten ist ferner einer gewisse „Nützlichkeitslogik“, die allerdings eher implizit in der allgemeinen Flüchtlingsdiskussion zum Ausdruck kommt. Nämlich dann, wenn von qualifizierter Zuwanderung (Tagesschau) die Rede ist, der die Idee zu Grunde liegt, es gäbe „nützliche“ und weniger „nützliche“ Flüchtlinge, wobei „Nutzen“ im Kontext der Interessen der Wirtschaft vor Ort (Deutschland) zu verstehen ist.

An der aktuellen Diskussion um die Zuwendungen für Flüchtlinge sind aber nicht allein diese Abwertungsmuster interessant. Mindestens ebenso interessant ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Regelsätze „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ nicht vereinbar sind (BVerfG/ PM). Hier zeigen sich auch gewisse Parallelen zum Urteil über die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, wenn das Bundesverfassungsgericht 2012 festhielt:

Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich.” (BVerfG/ PM)

Und ja, angesichts der aktuellen Diskussion muss dann auch noch eine weiter Passage ausdrücklich zitiert werden:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben; dies sind einheitlich zu sichernde Bedarfe.“ (BVerfG/ PM)

Sachleistungen mögen in einzelnen Fällen richtig sein, sie sind vom Gesetzgeber auch ausdrücklich vorgesehen, doch zu bezweifeln ist, dass die Sachleistungen, wie sie sich z. B. de Maizière oder Hermann vorstellen, diesem Grundrecht gerecht werden. Es ist tatsächlich auch sehr durchschaubar, dass die Diskussion auf eine “Anreizsetzung” ausgerichtet ist, die Asylbewerberinnen und -bewerber abschrecken soll. Das kam auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sprache (BVerfG/ Urteil). Nicht zu Unrecht stellte damals Heribert Prantl in seinem Kommentar zum Urteil fest:

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Lüge entlarvt: Das Asylbewerberleistungsgesetz lügt. Es lügt schon im Titel. Es ist in Wahrheit ein Asylbewerberleistungsausschlussgesetz. Sinn dieses Gesetzes ist es nämlich, dass Flüchtlinge von staatlichen Sozialleistungen möglichst weitgehend ausgeschlossen, also so kurz wie möglich gehalten werden. Sie erhalten nach diesem Gesetz ganz erheblich weniger als das Existenzminimum.“ (SZ, 18.07.2012)

Es darf davon ausgegangen werden, dass dieses Ausgrenzungskalkül quer dazu steht, was das Bundesverfassungsgericht mit den Regelsätzen für Asyl verbindet.

In dem Zusammenhang ist für die Diskussion im Jahre 2015 aber noch ein anderer Punkt interessant. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals nämlich bereits einleitend festgestellt:

Der Gesetzgeber verfolgte bei den Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schon seit den 1980er Jahren die Ziele, die Leistungen insgesamt zu beschränken und eher Sachleistungen als Geldleistungen auszugeben […].” (BVerfG/ Entscheidung)

Die Forderung nach mehr Sach- statt Geldleistungen ist insofern verlogen, weil im entsprechenden Gesetz ohnehin der Vorrang der Sachleistung gilt. Wenn jetzt also gefordert wird, Sachleistungen auszugeben, folgt das erstens einem längeren Trend der Gesetzgebung, der zweitens – für das Bundesverfassungsgericht offensichtlich – bereits im Ansatz immer schon auf eine Beschränkung der Leistungen hinauslief.

Allerdings ist die Forderung nach mehr Sachleistung auch noch aus einem anderen Grunde verlogen. Trotz dieses Vorrangs der Sachleistung stellte nämlich das Bundesverfassungsgericht in seinem damaligen Urteil fest, dass die Sachleistungen “in der Praxis meist durch Geldleistungen ersetzt” werden. Damit kommt die Frage auf, warum Geldleistungen gezahlt werden, wo doch der Gesetzgeber eigentlich eher auf Sachleistungen aus ist. Die Antwort liegt wohl in der Praktikabilität, Sachleistungen zu gewährleisten. Mensch muss ich das nur einmal vor Augen führen, welcher Aufwand das wäre, die entsprechenden Güter erst einmal ranzuschaffen, zu dokumentieren, zu verteilen usw. – das scheint mit Geldbeträgen einfacher umzusetzen. Und wenn das wirklich so ist, ist jegliche Forderung danach, vermehrt Sachleistungen zu verteilen, ohnehin Augenwischerei. Die Politikerinnen und Politiker, die sowas fordern, mögen dann zwar ihr Gewissen damit beruhigen, dass es aus praktischen Gründen ohnehin nicht dazu kommt. Praktisch haben sie aber dennoch bereits ein menschenfeindliches Argument bemüht und hoffähig gemacht.

Der Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber noch eine andere Dimension auf. Angesichts der aktuellen Debatte stellt sich nämlich die Frage, wie unsere Regierenden eigentlich zur Verfassung stehen. Gut, der Frage könnte ein langer Bart attestiert werden, denn sie lässt sich immer wieder stellen. Aber mit den Diskussionen um Flugzeugterror-Abwehr, Überwachung, Netzpolitik.org, Kurnaz usw. steht immer mehr der Eindruck im Raum, dass die Verfassung und die ihr innewohnenden Werte seitens der Regierenden nicht verteidigt werden, sondern Umdeutungsversuche stattfinden. Statt sie zu schützen, wird die Verfassung unterminiert. Wie weit lässt sich noch gehen? Wann zieht das Bundesverfassungsgericht die Reißleine? Das scheinen die Leitmotive zu sein.

Gerade bei Politikern wie de Maizière und Hermann, die als Innenminister über unsere Verfassung wachen sollten, verdichtet sich doch zunehmend das Bild des Sargnagels der Verfassung. Jedenfalls scheint bei der Kürzung des „Taschengeldes“ für Asylanten nicht auch nur andeutungsweise die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde berücksichtigt zu werden. Dafür spricht auch der Vergleich der Asylleistungen in Deutschland mit den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der Asylanten, den de Maizière andeutet, obwohl das Bundesverfassungsgericht 2012 unmissverständlich zu verstehen gab, dass die Situation in den Herkunftsländern kein Maßstab für die Menschenwürde sein kann, die wir den Flüchtigen bei uns (!) gewähren. De Maizière ist deshalb in meinen Augen für den Posten als Innenminister schlicht und einfach nicht geeignet. Es wird Zeit, dass er geht. Gleiches darf übrigens für Hermann gelten, dem die Nürnberger Nachrichten vom 18.08.2015 ebenfalls einen Rücktritt nahelegen, wenn sie ihn – aus den genannten Gründen – als „Zumutung“ bezeichneten.

Aber auch allen gegen Flüchtlinge polemisierenden Hinterbänklern aus der CDU/ CSU müsste das oben erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts um die Ohren gehauen werden. Und das im Grunde sogar doppelt, wenn das „C“ im Parteinamen ernst gemeint ist. Zumindest bei den katholischen „C“-Mitgliedern ließe sich darauf hinweisen, dass ihr Hirte Franziskus immer wieder vehement die Bedeutung der Würde und Menschenwürde hervorhebt, auch mit Blick auf den Umgang mit Flüchtlingen (siehe z. B. Rede vor dem Europäischen Parlament vom 25.11.2014). Das sollten sich diese „C“-Menschen ins Stammbuch schreiben, bevor sie am Stammtisch mit bierfeuchter Kehle die nächste menschenfeindliche Parole skandieren.

Menschenwürde ist nicht verhandelbar, sie ist auch nicht teilbar. Sie gilt allen, auch jenen, denen man keine Sympathie entgegenbringt. Der eigentliche Skandal, den die aktuelle Diskussion um die Flüchtlinge aufdeckt, liegt daher im Umstand, die Menschenwürde als verfassungsrechtlich verankerte Selbstverständlichkeit erstmal wieder ins Bewusstsein rufen zu müssen.

Sebastian Thieme ist seit Januar 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel und war davor im Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien (ZÖSS) der Universität Hamburg tätig.

Artikelbild: Max Malkus / flickr / CC BY-NC 2.0

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11 Kommentare zu "Zuwendungen für Asylanten
“Zumutung für die Steuerzahler”"

  1. lumpazivagabundus sagt:

    Die Menschenwürde, besser die Würde des Menschen, ist doch schon lange zu einem Schlagwort verkommen! Sollte in unseren Führungsetagen, in den Mainstreammedien etc. und last but not least in großen Teilen der Bevölkerung ein solcher Geist herrschen, der vom ethischen Wert der Menschenwürde durchdrungen ist? Ein Traumtänzer, der das meint! Völlig ausgeblendet bleiben beispielsweise die ökonomischen resp. Marktbeziehungen, eines wichtigen Teilbereiches der gesellschaftlichen Totalität, die allerdings in den Rang eines allgemeinen Leitwertes erhoben wurden. Siehe beispielsweise die Chimäre von der „marktkonformen Demokratie“! So bleibt eben nur Jammern und Klagen.

  2. Pirandîl sagt:

    Verfolge ich die Entwicklung, welche die Flüchtlings-Thematik in Deutschland gerade nimmt, dann werden meine Sorgenfalten immer tiefer, wiederholen sich gerade die Ereignisse der 90er Jahre? Im sächsischen Heidenau mussten Flüchtlinge bereits mit Polizeieskorte in ihre Unterkunft gebracht werden, während ein wütender und betrunkener Mob mit mit Steinen, Flaschen und Böllern um sich schmeißt (taz.de: http://www.taz.de/Gefluechtete-in-Sachsen/!5225441/). Gleichzeitig zündeln konservative Politiker, indem sie Stimmung gegen die Flüchtlinge machen – und sei es nur, in dem sie zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen differenzieren. Geschichte neigt dazu, sich zu wiederholen, es bleibt allerdings abzuwarten, ob wir nun die Tragödie oder die Farce erleben.

  3. rote_pille sagt:

    Es gehört nicht zur Menschenwürde die Gesellschaft via Staat legal ausrauben zu können.

  4. Kristana sagt:

    BRAVO!!!

    Und für den letzten Absatz des Artikels ein dreifaches Bravo!

    @rote_pille:
    sagen Sie das den Parasiten in Anzügen. Die rauben nämlich aus. Nicht nur die Herkunftsländer der Flüchtlinge, sondern auch uns.

  5. EuroTanic sagt:

    Wie weit das noch ght? Soweit wir es zulassen. Denn persönlichkeitsgestörte Menschen, und dazu zähle ich alle Menschen die Macht über andere ausüben wollen – somit auch Regierungen – werden solange andere Menschen qüälen, foltern, ausbeuten, töten, bis die Opfer klare Grenzen setzen.

  6. Günter Buchholz sagt:

    Der Grundmangel einer rein normativen Betrachtungsweise moralischer oder rechtlicher Art besteht darin, dass sie unterkomplex bleibt und daher relativ leicht ad absurdum geführt kann, nämlich in Konfrontation mit der Realität.

    Der Grund hierfür besteht darin, dass es faktisch wirksame quantiative und qualitative Schranken gibt, die vom normativen Denken vollständig ignoriert werden, denen in der Realität aber niemand entkommt.

    1. Quantitative Schranken:
    In der derzeitigen Lage mag eine Zahl von 10 000 oder 100 000 Personen von einer Gesellschaft aufgenommen und intergriert werden können. Aber wie sieht es bei 500 000 aus? Vielleicht ist das auch noch möglich. Aber wie ist es bei 1 Million, oder bei 5, oder bei 10 Millionen? Man sieht sofort: die Nicht-Thematisierung der quantitativen Grenze ist ein Denkfehler des Normativismus.

    2. Qualitative Schranken:
    Es wird hier normativ gegen Nützlichkeitserwägungen argumentiert, dabei sind diese völlig vernünftig, besonders dann, wenn sie nicht nur eng betriebswirt-schaftlich bestimmt werden.

    Nehmen wir an, 500 (oder 5000) angeblich ehemalige IS-Kämpfer oder Muslimbrüder aus dem Nahen Osten kämen, um Asyl zu beantragen. Nach dem hier vertretenen normativen Denken müßte es ihnen gewährt werden, denn sie werden ja von amerikanischen Drohnen oder vom ägyptischen Staat verfolgt. Fast niemandem von ihnen ist im Einzelfall irgend ein Vorwurf nachzuweisen, wie denn auch? Auch hier ist sofort ersichtlich, dass es ein Denkfehler des Normativismus ist, qualitative Aspekte auszublenden.

    Der Normativismus ist daher ausgesprochen einseitig, und er bleibt deshalb unterkomplex. Er thematisiert zwar wichtige Aspekte, die tatsächlich zu berücksichtigen sind, und insoweit widerspreche ich dem obigen Artikel im Grundsatz nicht, aber diese bedürffen einer umfassenden, nicht einer sachlich wie logisch eingeschränkten Analyse.

    Ärgerlich ist der Normativismus deswegen, weil er, ohne seine Unter-komplexität zu bemerken, ständig seine vermeintliche moralische Erhabenheit zur Schau stellt und sich dabei besonders gut fühlt. Es ist dies allerdings die Selbstwahnehmung von Beschränkten. Leider gibt ein ganzes Milieu solcher Leute.

    Siehe hierzu im einzelnen:
    https://le-bohemien.net/2015/01/09/immigration-aufklaerung-statt-diffamierung/

  7. haubentaucher sagt:

    Es sollten nicht allein die Leute gescholten werden, die im Innenressort Verantwortung aufgrund irgendeiner Prozedur resp. Parteizugehörigkeit übernahmen. Es ist doch eher sinnvoll, etwas zu den Ursachen dieser „Asylantenschwemme“ zu sagen. Wenn es richtig ist, dass der Westen bzw. die EU aufgrund ihrer interventionistischen Politik (beispielsweise Embargomaßnahmen oder Kriegsführung unter dem Deckmantel der Humanität und Menschrechte) Chaos erzeugt, die die Lebensgrundlagen eines großen Teils der einheimischen Bevölkerung zerstörten, dann muss diese Politik ein Ende haben. Alles andere, ob die Leistungen gekürzt werden etc. sind doch nur Nebelkerzen, die vom Verursacherprinzip ablenken.

  8. Günter Buchholz sagt:

    “Wenn es richtig ist, dass der Westen bzw. die EU aufgrund ihrer interventionistischen Politik (beispielsweise Embargomaßnahmen oder Kriegsführung unter dem Deckmantel der Humanität und Menschrechte) Chaos erzeugt, die die Lebensgrundlagen eines großen Teils der einheimischen Bevölkerung zerstörten, dann muss diese Politik ein Ende haben.”

    Dem ist m. E. wohl zuzustimmen, speziell mit Blick auf den Nahen und den Mittleren Osten. Allerdings ist das leichter gesat als getan, und es setzt ein Umdenken der Weltmacht USA voraus.

    Und es dürfte weitere Ursachen geben, darunter auch solche, die nicht der o. g. Politik angelastet werden können, zum Beispiel das Versagen der Führungselite des jeweiligen Landes.

  9. Peter Bergmann sagt:

    Hallo Alle,

    Ich bin 71 , nicht vorbestraft, 0 Punkte in Flensburg, ein Leben lang gearbeitet.
    Aber um das abzuändern was momentan läuft, würde ich mich zu Allem bereitfinden.(soweit ich noch kann)

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